Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten
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1. Übersicht
Die folgenden Änderungsvorschläge und Neuerungen wurden von den
Vernehmlassern weitgehen positiv aufgenommen:
Die gegenüber dem geltenden Recht verständlichere Regelung der Messer wird von den Vernehmlassern begrüsst. Die Unterstellung der Soft Air- und Imitationswaffen unter das Waffengesetz stösst auf grosse Zustimmung;
ebenso das Verbot des anonymen Anbietens von Waffen, z. B. via Internet oder Inserate. Die Einführung einer Markierungspflicht für Feuerwaffen ist im Kern
unbestritten. Die Einführung einer Rechtsgrundlage für die Waffendatenbanken des Bundes ist unbestritten. Die Bestimmung, die den Datenaustausch zwischen zivilen- und militärischen Behörden ermöglichen soll, wurde von den Vernehmlassern nicht kritisiert.
Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden würde die Möglichkeit einer kontrollierten Abgabe von Sportwaffen an Jungschützen begrüssen.
Stark umstritten sind die folgenden Vorschläge:
Die neue Bestimmung über das missbräuchliche Tragen gefährlicher Gegenstände löste kontroverse Reaktionen aus.
Die für die Revision wesentliche Neuregelung, wonach auch bei Handänderungen von Waffen unter Privatpersonen ein Waffenerwerbsschein eingeholt werden muss, wird von den Vollzugsbehörden und den Kantonen als wichtiger Schritt begrüsst, von den Schützen- und Waffensammlerorganisationen jedoch bekämpft.
Einige zentrale Neuerungen werden von einer Vielzahl der Vernehmlasser abgelehnt. So etwa die Erfassung des Waffenbesitzes bzw. ein Verbot für den Besitz einzelner Waffenarten, die ein besonders hohes Gefährdungspotential aufweisen.
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Vor allem aus Schützenkreisen wird die vorgesehene Unterstellung der CO - und Druckluftwaffen unter das Waffengesetz kritisiert. Die vorgeschlagene
Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundes im Bereich der
Ausnahmebewilligungen, mit der eine Vereinheitlichung der Praxis erreicht werden soll, wird von vielen Vernehmlassern als unföderalistisch abgelehnt. Die Weisungs- und Rechtsmittelbefugnisse des Bundesamtes, die der Vereinheitlichung der Praxis dienen sollen, werden von den Kantonen und Vollzugsbehörden als Eingriff in die kantonale Souveränität gewertet.
580 von 626 Vernehmlasser äussern sich im Rahmen der ergänzenden
Vernehmlassung gegen die Einführung eines nationalen Feuerwaffenregisters. Nicht nur die Jäger- und Schützenorganisationen, sondern auch die Mehrheit der politischen Parteien, Kantone und Vertreter des Justiz- und Polizeibereichs zweifeln am Nutzen und an der Verhältnismässigkeit einer solchen Massnahme.