Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht
Waffenorganisationen) als unverhältnismässige Einschränkung der kantonalen
Souveränität bezeichnet. Sie verlangen die Streichung dieser Bestimmung.
ad Art. 39a E-WG Rechtsmittelbefugnis
112 Zwei politische Parteien (SVP, CVP), zwei Kantone (ZH, SO), ein Polizeikommando
113
und 27 Organisationen (davon eine Polizeiorganisation, ein Arbeitgeberverband und sieben nationale Waffenorganisationen) sehen in diesem Vorschlag einen Verstoss gegen die föderalistischen Prinzipien. Sie beantragen die Streichung des Artikels.
ad Art. 42 E-WG Übergangsbestimmungen
Im Zusammenhang mit der teilweisen Ablehnung der Erfassung des Waffenbesitzes
114
fordern zwei Kantone (SO, GL) und drei Organisationen , die Absätze
5 – 7 zu streichen.
4.3 Stellungnahmen zur Möglichkeit der leihweisen Abgabe von Sportwaffen an Jungschützen
Zwei politischen Parteien (CVP, LPS), sieben Kantone (ZH, AR, AI, BL, GL, SZ, TG),
115116
ein Polizeikommando und 35 Organisationen sprechen sich für eine
waffenrechtliche Regelung der Abgabe von Sportwaffen an unter 18- jährige aus.
117
Die EVP, das Regierungsstatthalteramt Bern und eine Organisation lehnen eine solche Regelung ab.
112 38
113 44,45,49,50,51,60,63,66,67,68,69,71,74,75,79,101,102,103,111,122,125,126,127,130, 155,167,171
114 49,53,57
115 40
116 44,45,46,47,49,50,51,52,53,57,66,69,71,72,75,76,79,94,97,101,104,109,120,121,122,125, 126,127,129,130,133,135,144,155,171
117 92