Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten

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Waffenorganisationen) als unverhältnismässige Einschränkung der kantonalen

Souveränität bezeichnet. Sie verlangen die Streichung dieser Bestimmung.

ad Art. 39a E-WG Rechtsmittelbefugnis

112 Zwei politische Parteien (SVP, CVP), zwei Kantone (ZH, SO), ein Polizeikommando

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und 27 Organisationen (davon eine Polizeiorganisation, ein Arbeitgeberverband und sieben nationale Waffenorganisationen) sehen in diesem Vorschlag einen Verstoss gegen die föderalistischen Prinzipien. Sie beantragen die Streichung des Artikels.

ad Art. 42 E-WG Übergangsbestimmungen

Im Zusammenhang mit der teilweisen Ablehnung der Erfassung des Waffenbesitzes

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fordern zwei Kantone (SO, GL) und drei Organisationen , die Absätze

5 – 7 zu streichen.

4.3 Stellungnahmen zur Möglichkeit der leihweisen Abgabe von Sportwaffen an Jungschützen

Zwei politischen Parteien (CVP, LPS), sieben Kantone (ZH, AR, AI, BL, GL, SZ, TG),

115116

ein Polizeikommando und 35 Organisationen sprechen sich für eine

waffenrechtliche Regelung der Abgabe von Sportwaffen an unter 18- jährige aus.

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Die EVP, das Regierungsstatthalteramt Bern und eine Organisation lehnen eine solche Regelung ab.

112 38

113 44,45,49,50,51,60,63,66,67,68,69,71,74,75,79,101,102,103,111,122,125,126,127,130, 155,167,171

114 49,53,57

115 40

116 44,45,46,47,49,50,51,52,53,57,66,69,71,72,75,76,79,94,97,101,104,109,120,121,122,125, 126,127,129,130,133,135,144,155,171

117 92