Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten

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Diese Kritik äussern etliche Schützen und Waffensammler, zwei Arbeitgeberverbände (Schweiz. Arbeitgeberverband, economiesuisse), eine Partei (SVP) sowie zwei

Kantone (ZH, LU).

- Der Enwurf verstosse gegen das verfassungsmässige Recht auf Schutz der

Privatsphäre und fördere die gegenseitige Denunziation der Bürger.

Dieser Meinung sind neben einer Vielzahl von Schützen und Waffensammlern auch drei Arbeitgeberverbände (Schweiz. Arbeitgeberverband, economie-suise, Centre Patronal), drei Parteien (LPS, EDU, EVP) und zwei Kantone (BL, LU).

- Die gesetzestreuen Bürger würden nach den vorgeschlagenen Bestimmungen

registriert, im Bereich des Datenschutzes würden Grauzonen geschaffen.

Diese Kritik äussert ein grosser Teil der Schützen und Waffensammler, sowie die SVP.

- Der Entwurf bezwecke die Anpassung an die europäische Waffengesetz-gebung

und werde missbraucht, um die „Europatauglichkeit“ der Schweiz zu erreichen.

Der Vorwurf kommt von Seiten der Schützen und Waffensammler sowie vom Schweiz. Gewerbeverband und der SVP.

- Der Entwurf mache den Bund für Hunderte von Millionen Franken

entschädigungspflichtig.

Dieser Ansicht ist ein Grossteil der Schützen und Waffensammler.

4.2 Stellungnahmen zum Titel und zu den einzelnen Bestimmungen

4.2.1. Titel

Verschiedene Vernehmlasser fordern eine prägnantere Formulierung. Vorgeschlagen

1

wird der Titel: “ Bundesgesetz über Waffen (Waffengesetz, WG)“

4.2.2 Allgemeine Bestimmungen

ad Art. 1 E-WG Zweck und Gegenstand

Abs. 1 (Zweck):

2

Fünf Organisationen schlagen folgende Formulierung vor: „...im öffentlichen und privaten Bereich zu bekämpfen.“

1 2,13,23,24,25,26,27,38,42,49,53,57,61,64,122

2 82, 91,92,93,96,