Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Abs. 1, Bst. d (Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen):
Drei Kantone (ZH, AR, GR), zwei Stadtregierungen (Lausanne, Bern),ein
2829
Polizeikommando und eine Organisation schlagen vor, in dieser Bestimmung auch die gefährlichen Gegenstände, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen,
aufzunehmen.
bis
Abs. 1 , Bst.a (Besitzverbot):
Zwei politische Parteien (CVP, EDU), vier Kantone (ZH, GR, GL, SH) und
30
39 Organisationen (davon eine aus dem Polizeibereich und zwölf nationale
Waffenorganisationen) verlangen die Streichung des Besitzverbots. Die Kosten, die dem Bund aus den zu leistenden Eigentumsentschädigungen an ehemalige
Waffenbesitzer erwüchsen, seien nicht absehbar.
Ein Teil der Vernahmlasser ist der Meinung, es bestehe hier kein Handlungsbedarf und die Einführung eines Besitzverbots sei unverhältnismässig.
Für die Einführung des Besitzverbots sprechen sich eine politische Partei (CPS), vier Kantone (BS, GR, LU, SZ), die Regierung der Stadt Lausanne sowie ein
3132
Polizeikommando und drei Organisationen (davon eine aus dem Justiz- und
Polizeibereich und eine aus dem Bereich der Opferhilfe) aus.
Abs. 3 (Ausnahmebewilligungen):
Die vorgeschlagene Kompetenzverschiebung im Bereich der Ausnahmebewilligungen wurde stark kritisiert. Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen sei aus praktischen und aus föderalistischen Gründen bei den Kantonen zu belassen. Der Vorschlag sei kundenunfreundlich und erzeuge unnötigen Mehraufwand bei gleichzeitigem Verlust der Gebühreneinnahmen auf Seiten der Kantone.
Die angestrebte einheitliche Praxis könne statt dessen auch durch eine klare Regelung der Bewilligungskriterien erreicht werden.
Dieser Meinung sind zwei politische Parteien (CVP, SVP), 16 Kantone (ZH, SO, AR, AI, FR, BE, GE, GR, JU, NE, VS, VD, GL, LU, SH, SZ), die Regierungen von Bern und
3334
Lausanne, fünf Polizeikommandi und 50 Organisationen .
28 40
29 46
30 44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,57,58,60,64,66,69,71,75,76,77,78,80,81,86,102,106,107, 122,124,135,138,148,149,151,155,166,167,168,171
31 38
32 82,86,95
33 38,39,40,42,43
34 44,45,46,48,49,50,51,52,53,54,57,58,60,63,66,67,68,69,71,72,74,75,76,77,78,79,80,81,86, 90,97,100,101,102,103,104,107,108,117,122,125,126,135,143,146,149,150,153,155,158,