Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten

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Abs. 1, Bst. d (Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen):

Drei Kantone (ZH, AR, GR), zwei Stadtregierungen (Lausanne, Bern),ein

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Polizeikommando und eine Organisation schlagen vor, in dieser Bestimmung auch die gefährlichen Gegenstände, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen,

aufzunehmen.

bis

Abs. 1 , Bst.a (Besitzverbot):

Zwei politische Parteien (CVP, EDU), vier Kantone (ZH, GR, GL, SH) und

30

39 Organisationen (davon eine aus dem Polizeibereich und zwölf nationale

Waffenorganisationen) verlangen die Streichung des Besitzverbots. Die Kosten, die dem Bund aus den zu leistenden Eigentumsentschädigungen an ehemalige

Waffenbesitzer erwüchsen, seien nicht absehbar.

Ein Teil der Vernahmlasser ist der Meinung, es bestehe hier kein Handlungsbedarf und die Einführung eines Besitzverbots sei unverhältnismässig.

Für die Einführung des Besitzverbots sprechen sich eine politische Partei (CPS), vier Kantone (BS, GR, LU, SZ), die Regierung der Stadt Lausanne sowie ein

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Polizeikommando und drei Organisationen (davon eine aus dem Justiz- und

Polizeibereich und eine aus dem Bereich der Opferhilfe) aus.

Abs. 3 (Ausnahmebewilligungen):

Die vorgeschlagene Kompetenzverschiebung im Bereich der Ausnahmebewilligungen wurde stark kritisiert. Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen sei aus praktischen und aus föderalistischen Gründen bei den Kantonen zu belassen. Der Vorschlag sei kundenunfreundlich und erzeuge unnötigen Mehraufwand bei gleichzeitigem Verlust der Gebühreneinnahmen auf Seiten der Kantone.

Die angestrebte einheitliche Praxis könne statt dessen auch durch eine klare Regelung der Bewilligungskriterien erreicht werden.

Dieser Meinung sind zwei politische Parteien (CVP, SVP), 16 Kantone (ZH, SO, AR, AI, FR, BE, GE, GR, JU, NE, VS, VD, GL, LU, SH, SZ), die Regierungen von Bern und

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Lausanne, fünf Polizeikommandi und 50 Organisationen .

28 40

29 46

30 44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,57,58,60,64,66,69,71,75,76,77,78,80,81,86,102,106,107, 122,124,135,138,148,149,151,155,166,167,168,171

31 38

32 82,86,95

33 38,39,40,42,43

34 44,45,46,48,49,50,51,52,53,54,57,58,60,63,66,67,68,69,71,72,74,75,76,77,78,79,80,81,86, 90,97,100,101,102,103,104,107,108,117,122,125,126,135,143,146,149,150,153,155,158,