Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten
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2. Einleitung
Die Impulse zur Revision des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1997 über Waffen,
Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54) kamen von
verschiedenen Seiten. Die dürftige Regelung und Kontrolle des Waffenhandels unter Privaten und der Missbrauch sog. Imitations- und Soft Air Waffen waren in den Jahren 2000 und 2001 die Hauptgründe für politische Vorstösse zur Anpassung des
Waffengesetzes. Anlässlich der Revision der Waffenverordnung im Jahr 1999 wurde kritisiert, die Ursachen der Vollzugsprobleme lägen primär beim Waffengesetz.
Der Bundesrat anerkannte den Revisionsbedarf und beauftragte das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 16. März 2001 mit der Teilrevision.
Die Vorsteherin des EJPD setzte am 22. April 2001 eine Arbeitsgruppe ein, die den Änderungsbedarf prüfte und den Vernehmlassungsentwurf ausarbeitete. Sie setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Bundesverwaltung, wichtiger Interessenverbände sowie der Opferhilfe zusammen.
Am 20. September 2002 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung. Die Frist zur Eingabe von Stellungnahmen war der 20. Dezember 2002.
Es haben Stellung genommen:
- das Bundesgericht
- 9 politische Parteien
- 24 Kantone
- 8 kantonale Polizeikommandi
- die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS)
- 209 interessierte Organisationen
- 1139 Privatpersonen
Insgesamt äusserten sich 1391 Vernehmlassungsteilnehmer. Der Umfang der
einzelnen Vernehmlassungen reicht von einer bis zu 56 Seiten.
Zahlreiche Vernehmlassungen waren praktisch wortgleich, da die Mustervorlage einer Organisation benutzt wurde.
70 Organisationen und 625 Privatpersonen äusserten sich grundsätzlich gegen die Revision, ohne auf die Vorschläge des Entwurfs einzugehen.
Die Liste der Teilnehmer am Vernehmlassungsverfahren findet sich im Anhang. Nicht aufgeführt sind jene Vereine und Privatpersonen, die keine konkreten Äusserungen zu den einzelnen Bestimmungen des Vernehmlassungsentwurfs vorbrachten.