Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten
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Abs. 2, Bst. b (Bedürfnisnachweis):
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Sieben Organisationen plädieren für eine Aufhebung des nach geltendem Recht bestehenden Bedürfnisnachweises.
ad Art. 28 WG Mitführen von Waffen
Abs. 1:
95 Drei Kantone (ZH, AR, GR), die Regierung von Lausanne, zwei Polizeikommandi und
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zwei Organisationen schlagen vor, den Absatz wie folgt zu ergänzen:
„Bst. e: während des Wohnsitzwechsels“
4.2.8 Kontrolle, administrative Sanktionen und Gebühren
ad Art. 29 E-WG Kontrolle
Abs. 1, Bst. b (Kontrolle von Privaträumen):
Zwei politische Parteien (CVP, SVP), vier Kantone (BL, GL, LU, SH), ein
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Polizeikommando und 64 Organisationen (davon vier aus dem Justiz- und
Polizeibereich, vier Arbeitgeberverbände und zehn nationale Waffenorganisationen) verlangen, diese Bestimmung zu streichen.
Das Durchsuchungsrecht werde durch die kantonale Gesetzgebung geregelt. Der Vorschlag verletze das Recht auf Privatsphäre und sei zu unbestimmt, um den
Ansprüchen der Bundesverfassung an eine klare Gesetzesgrundlage zu genügen. Auch werde mit einer solchen Regelung die Denunziation unter den Bürgern gefördert.
ad Art. 30a E-WG Mitwirkungspflicht und Melderecht
Dieser Vorschlag wird von drei politische Parteien (CVP, LPS, EDU), dem Kanton GL
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und 34 Organisationen abgelehnt.
94120,125,126,127,144,155,171
9539,40
9646,97
9739
98
44,45,47,48,49,50,53,54,57,58,60,61,64,65,66,67,69,70,71,73,75,76,77,78,79,83,86,88,
98,100,101,102,103,104,106,107,110,111,115,118,119,122,125,126,127,128,129,133,
135,136,139,140,142,145,146,148,157,158,162,165,166,167,168,171
9944,45,47,49,51,52,53,57,60,61,66,69,71,75,76,77,78,79,80,81,103,111,115,119,122,125,
126,127,135,149,155,158,167,171