Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten

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Abs. 2, Bst. b (Bedürfnisnachweis):

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Sieben Organisationen plädieren für eine Aufhebung des nach geltendem Recht bestehenden Bedürfnisnachweises.

ad Art. 28 WG Mitführen von Waffen

Abs. 1:

95 Drei Kantone (ZH, AR, GR), die Regierung von Lausanne, zwei Polizeikommandi und

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zwei Organisationen schlagen vor, den Absatz wie folgt zu ergänzen:

„Bst. e: während des Wohnsitzwechsels“

4.2.8 Kontrolle, administrative Sanktionen und Gebühren

ad Art. 29 E-WG Kontrolle

Abs. 1, Bst. b (Kontrolle von Privaträumen):

Zwei politische Parteien (CVP, SVP), vier Kantone (BL, GL, LU, SH), ein

9798

Polizeikommando und 64 Organisationen (davon vier aus dem Justiz- und

Polizeibereich, vier Arbeitgeberverbände und zehn nationale Waffenorganisationen) verlangen, diese Bestimmung zu streichen.

Das Durchsuchungsrecht werde durch die kantonale Gesetzgebung geregelt. Der Vorschlag verletze das Recht auf Privatsphäre und sei zu unbestimmt, um den

Ansprüchen der Bundesverfassung an eine klare Gesetzesgrundlage zu genügen. Auch werde mit einer solchen Regelung die Denunziation unter den Bürgern gefördert.

ad Art. 30a E-WG Mitwirkungspflicht und Melderecht

Dieser Vorschlag wird von drei politische Parteien (CVP, LPS, EDU), dem Kanton GL

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und 34 Organisationen abgelehnt.

94120,125,126,127,144,155,171

9539,40

9646,97

9739

98

44,45,47,48,49,50,53,54,57,58,60,61,64,65,66,67,69,70,71,73,75,76,77,78,79,83,86,88,

98,100,101,102,103,104,106,107,110,111,115,118,119,122,125,126,127,128,129,133,

135,136,139,140,142,145,146,148,157,158,162,165,166,167,168,171

9944,45,47,49,51,52,53,57,60,61,66,69,71,75,76,77,78,79,80,81,103,111,115,119,122,125,

126,127,135,149,155,158,167,171