Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/9: Änderung des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen · 26 Seiten

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entsprechend dem EU-Recht auf Dienstleistungen zu beschränken, die der Allgemeinheit zugänglich sind.

Die in den Erläuterungen erwähnte private Stelle wird einer Stelle beim BAKOM vorgezogen (Politische Parteien: SP, Weitere Organisationen und Verbände: VSEI, SICTA, HEV; Weitere Teilnehmer: Swisscom).

Orange und Sunrise verlangen, dass Kunden mit dem Kundendienst der

Fernmeldedienstanbieterin Kontakt aufnehmen, bevor sie die Schlichtungsstelle anrufen können.

Sunrise kritisiert die Finanzierung durch die Fernmeldedienstanbieterinnen. MCI WorldCom, Orange, Sunrise, UUNet und VIT kritisieren die Kostenlosigkeit für Verbraucher.

Orange schlägt vor, neben den Fernmeldedienstanbieterinnen auch

Mehrwertdiensteanbieter der Schlichtung zu unterstellen und stellt fest, dass die dem Art. 12c entsprechende EU-Schlichtungsregelung nur für die Universaldienstrichtlinie betreffende Streitigkeiten gilt.

MCI WorldCom, UUNet und VIT wollen nur Mehrwertdienste der Schlichtung unterstellen.

LU will, dass die Entscheide der Stelle die Streitparteien binden.

2.5.4 Art. 44a

Einige Teilnehmer begrüssen die Regelung (Kantone: SO, NE; Politische Parteien: SP;

Weitere Organisationen und Verbände: ComCom, FRC, VIT ; Weitere Teilnehmer: MCI WorldCom, UUNet)

COLT, SICTA, Swisscom und VSEI lehnen sie ab, da die Materie schon ausreichend durch das Datenschutzgesetz geregelt sei.

MCI WorldCom, Orange, Swisscom, UUNet und VIT fordern Präzisierungen.

BE und SIUG schlagen eine Regelung zur Aufenthaltsbestimmung vermisster Personen vor.

2.5.5 Art. 45a FMG und Art. 3 Bst. n UWG: Spamming

Die vorgeschlagene Regelung des Spamming wird im Grundsatz teilweise begrüsst

(Kantone: AG, BE, GL, JU, OW, TG, ZH; Weitere Organisationen und Verbände: ComCom, CVCI, SAB, SIUG; Weitere Teilnehmer: Orange) und teilweise abgelehnt (Spitzenverbände: economiesuisse; Weitere Organisationen und Verbände: CallNet.ch, SAP, SICTA, Schweizer Presse, Schweizer Werbung, VSEI; Weitere Teilnehmer: COLT, N-Tel Com).

Economiesuisse, SIUG und Swisscom weisen darauf hin, dass die Regelung die im Ausland sitzenden Absender von Spam nicht erreichen wird.

Das Verbot der Werbung durch Sprachtelefonie wird kritisiert (Weitere Organisationen und Verbände: CallNet.ch, Schweizer Presse, SDV, SIUG, Schweizer Werbung, SWINOG;

Weitere Teilnehmer: N-Tel Com, Sunrise).

Mehrere Teilnehmer schlagen vor, die in FMG und UWG erwähnte Geschäftsbeziehung näher zu definieren (Weitere Organisationen und Verbände: SICTA, VIT; Weitere

Teilnehmer: COLT, MCI WorldCom, Swisscom, UUNet).

Einige Teilnehmer machen eine Benachteiligung gegenüber der Werbung per Post geltend (Spitzenverbände: economiesuisse; Weitere Organisationen und Verbände: CallNet.ch,

SDV, SICTA, SWINOG; Weitere Teilnehmer: COLT, N-Tel Com, Tele2).

Die SKS verlangt neben der Regelung des Spamming eine Regelung des Einsatzes von Cookies.