Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/9: Änderung des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen · 26 Seiten
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tische Parteien: SP; Weitere Organisationen und Verbände: FRC, SAB, SICTA, VIT, VSEI; Weitere Teilnehmer: COLT, MCI WorldCom, UUNet). Gemäss der SIUG würden jedoch nicht gewinnorientierte Internetprovider durch die Beteiligung an der Finanzierung der Grundversorgung gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt. Cable & Wireless ist der Ansicht, dass die Anbieterinnen von Fernmeldediensten nur zahlungspflichtig sein sollten, wenn sie einen Gewinn erzielt haben, und auch dann nur für den Anteil oberhalb der vom Bundesrat festgelegten Umsatzgrenze für die Gebührenpflicht. Der SBVG zufolge sollte die Finanzierung der Grundversorgung durch einen Preisaufschlag auf den Mietleitungen, Interkonnektionsgebühren sowie Diensten der Grundversorgung auf effizientere Weise sichergestellt werden.
Für die Berechnung der ungedeckten Kosten schlägt die Swisscom die LRIC-Methode (Long Run Incremental Costs) vor. Sunrise wünscht, dass das BAKOM dazu externe
Fachpersonen beizieht.
2.5 Verstärkung des Konsumenten- und des Datenschutzes (Art. 12a- 12c, Art. 44a, Art. 45a und Art. 3 UWG)
2.5.1 Art. 12a
FDP, FRC und Sunrise begrüssen die Regelung.
SICTA, VSEI und COLT fordern dagegen, den vorgeschlagenen Artikel nicht einzuführen.
Andere wollen ihn – entsprechend der nur in der EU geltenden Unterscheidung zwischen nichtöffentlichen und öffentlichen Telefondiensten – auf öffentlich angebotene
Fernmeldedienste beschränken (Weitere Organisationen und Verbände: VIT, SWITCH;
Weitere Teilnehmer: MCI WorldCom, Orange, Sunrise, UUNet).
2.5.2 Art. 12b
Mehrere Teilnehmer begrüssen den Vorschlag (Kantone: BS, JU; Weitere Organisationen und Verbände: ComCom, FRC, SIUG, SKS, VIT; Weitere Teilnehmer: MCI WorldCom,
Sunrise, UUNet).
Andere lehnen ihn ab (Politische Parteien: FDP, SVP, LPS ; Weitere Organisationen und Verbände: SICTA, SWICO, VSEI; Weitere Teilnehmer: COLT, Swisscom).
Die SVP verlangt, dass die Anbieterinnen von Mehrwertdiensten die von ihnen erbrachten Dienste den Kunden selbst in Rechnung stellen müssen.
MCI WorldCom, Sunrise, UUNet und VIT fordern, Fernmeldedienstanbieterinnen sollten den Zugang ihrer Kunden zu missbräuchlich betriebenen Mehrwertdienstenummern blockieren dürfen.
SIUG schlägt vor, eine Obergrenze des gesamten Rechnungsbetrags für Mehrwertdienste einzuführen.
2.5.3 Art. 12c
Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle wird weithin begrüsst (Kantone: AG, GL, LU;
Weitere Organisationen und Verbände: ComCom, FRC, HEV, SAB, SKS; Weitere
Teilnehmer: COLT, Sunrise). Swisscom lehnt sie ab.
MCI WorldCom, Sunrise, SWITCH, UUNet und VIT fordern, anderen Endnutzern als
Verbrauchern den Zugang zur Schlichtungsstelle – entsprechend der Minimalalternative im EU-Recht – zu verwehren. Sie fordern ausserdem, die Tätigkeit der Schlichtungsstelle