Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/9: Änderung des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen · 26 Seiten
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2.6.10.2 Art. 59
Mehrere Teilnehmer lehnen die vollständige Veröffentlichung von Marktanteilen ab, da sie diese als Geschäftsgeheimnisse ansehen (Weitere Organisationen und Verbände: SICTA, VIT, VSEI; Weitere Teilnehmer: MCI WorldCom, Orange, Sunrise, UUNet).
2.6.10.3 Art. 60
Die Fernmeldedienstanbieterinnen verlangen die Beschränkung auf Verstösse gegen das Fernmelderecht (Weitere Organisationen und Verbände: SICTA, VIT, VSE, VSEI; Weitere Teilnehmer: COLT, MCI WorldCom, Orange, Sunrise, Swisscom, UUNet).
2.6.11 Allgemeinverbindlicherklärung von multilateralen Vereinbarungen (Art. 62 Abs. 3)
Auf starke Ablehnung stiess der Vorschlag, die ComCom zu ermächtigen, die von den Anbieterinnen von Fernmeldediensten abgeschlossenen multilateralen Vereinbarungen für verbindlich zu erklären (Politische Parteien: SP; Weitere Organisationen und Verbände:
SICTA, SWITCH, VIT, VSEI; Weitere Teilnehmer: COLT, MCI WorldCom, Orange, Sunrise, Swisscom, UUNet).
2.7 Weitere Bemerkungen
Weitere Bemerkungen wurden zu im Entwurf nicht veränderten Bestimmungen gemacht. Zusätzlich wurden neue Änderungen vorgeschlagen. Diese Bemerkungen und Anregungen betreffen insbesondere folgende Bereiche: Konsumentenschutz, Datenschutz und
Fernmeldegeheimnis (SIUG, allo.ch), Verzeichnisse (FRC, SIUG, Swisscom, VSEI),
Strafbestimmungen (SIUG, allo.ch), einheitliche Rechnung (MCI WorldCom, Tele2, UUNet, VIT), Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs (Swisscom), Identifizierung der Benutzer von Prepaid-Angeboten (BE).
3 Änderung der FDV und der AEFV
3.1 Entbündelung des Teilnehmeranschlusses und Unterstellung der Mietleitungen unter die Interkonnektionsregelung
3.1.1 Generelles
Von 73 Vernehmlassungsteilnehmern, die sich zum Thema „Entbündelung und/oder
Unterstellung der Mietleitungen unter die Interkonnektionsregelung“ aussprechen, ziehen 29 eine Regelung auf Verordnungsstufe vor (Kantone: NE, NW, SH, ZH; Politische Parteien: LPS, FDP; Spitzenverbände: economiesuisse, SBVG, SGV; Weitere Organisationen und Verbände: asut, ComCom, HEV, IVR, SI, SICTA, simsa, SWICO, SWITCH, TUG, VIT, VSE, WEKO; Weitere Teilnehmer: COLT, MCI WorldCom, Orange, Sunrise, Tele2, T-Systems, UUNet).
19 sprechen sich für eine Regelung auf Gesetzesstufe aus (Kantone: AG, BL, BS, GE, GL, GR, LU, OW, TG; Spitzenverbände: KV Schweiz, SBV; Weitere Organisationen und
Verbände: acsi, Centre patronal, FRC, KVF-N, KVF-S, SKS, Swisscable, SwissICT).
Fünf Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Entbündelung und/oder die Unterstellung der Mietleitungen unter die Interkonnektionsregelung grundsätzlich, haben jedoch keine klare Präferenz für eine Regelung auf Gesetzes- bzw. Verordnungsstufe. Deren zwei geben