Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/9: Änderung des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen · 26 Seiten
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Was die grundsätzlich technologieneutrale Ausgestaltung der Entbündelungsverpflichtung betrifft, so ist die ComCom damit einverstanden und begrüsst eine von der
Zugangstechnologie unabhängige Entbündelung, die sich auf alle Fernmeldenetze bezieht. Demgegenüber beantragt Swisscable, die Entbündelung auf die Kupferkabel/Doppelader-Metallleitung zu beschränken. Eine technologieneutrale Ausgestaltung der Entbündelung trage den technischen Unterschieden zwischen Telefon- und Kabelnetzen nicht Rechnung und widerspreche dem Gleichbehandlungsgebot. Sie hätte massive wirtschaftliche
Auswirkungen auf die Kabelnetzunternehmen. Full Access bei Kabelnetzen sei technisch unmöglich. Mit der vorgeschlagenen schweizspezifischen Regelung würde die Chance verpasst, unsere nationale Gesetzgebung mit derjenigen der Nachbarstaaten zu
harmonisieren.
Auch der Einfluss der Entbündelung auf den Arbeitsmarkt gibt zu verschiedenen
Bemerkungen Anlass. Gemäss Gewerkschaft Kommunikation würde die Entbündelung die finanzielle Situation der Swisscom schwer beeinträchtigen und zu erheblichem Preisdruck führen, was Massenentlassungen und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zur Folge hätte. UR zieht den Schluss, dass es zur Zeit keine Hinweise dafür gäbe, dass die Fernmeldebranche selber aufgrund der Entbündelung der letzten Meile im Kanton Uri resp. Berggebiet in einem grösseren Umfang neue Arbeitsplätze schaffen würde. Demgegenüber wäre es durchaus möglich, dass "indirekt" neue Arbeitsplätze entstehen. Auch gemäss SAB sei es nicht ausgeschlossen, dass durch die Entbündelung Arbeitsplätze im Berggebiet geschaffen würden.
Ebenfalls vorgeschlagen wird eine Trennung der Fernmeldedienstleistungen von den
entsprechenden Infrastruktureinrichtungen. Diese Meinung vertritt z.B. das Centre patronal, wobei die beiden Bereiche auf zwei verschiedene Unternehmen aufzuteilen seien. Gemäss FRC ist zur Verwaltung des Anschlussnetzes vorzugsweise eine staatliche Gesellschaft vorzusehen. TI schlägt vor, in Swisscom-Eigentum befindliche Infrastrukturen aufzuteilen und anderen privatrechtlichen Gesellschaften (in mehrheitlich staatlichem Besitz)
zuzusprechen. Die damit zusammenhängende Verpflichtung, die entsprechende
Festnetzinfrastruktur allen Fernmeldedienstanbieterinnen zur Verfügung zu stellen, müsse im Rahmen der Grundversorgungskonzession geregelt werden.
Mehrmals wird erwähnt, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Entbündelung noch vertiefter abzuklären seien. VS fordert eine detaillierte Expertise bezüglich der Frage einer möglichen Verletzung der Grundrechte durch die Einführung der Entbündelung auf dem Verordnungsweg. Gemäss SAB und GL müssten die volks- und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen der Entbündelung gründlicher abgeklärt werden. BS unterstützt die Entbündelung grundsätzlich, ist jedoch ebenfalls der Meinung, dass die Frage nach deren langfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen vertieft zu prüfen sei, v.a.
angesichts des Duopols Swisscom-Cablecom.
Was die Frage einer allfälligen Enteignung der Swisscom durch die Entbündelung betrifft, so ist die WEKO der Ansicht, dass diese unter keinen Umständen der Fall sei. Entgegengesetzt dazu vertritt CNG/Transfair jedoch die Auffassung, dass die Entbündelung eine Enteignung der Swisscom darstelle und zu kostenintensiven Investitionen führe, ohne das der
Endverbraucher davon profitiere.
Schliesslich lassen sich einige Stellungnahmen keinen bestimmten Themanbereichen zuordnen. So habe gemäss BS die Entbündelung den Vorteil, dass dadurch Grabarbeiten auf dem öffentlichen Grund vermieden werden könnten. GE seinerseits befürwortet die Entbündelung grundsätzlich, wünscht aber, dass der Schwerpunkt auf die Entwicklung alternativer Technologien (CATV, WLL, PLC) gelegt werde.
3.1.3 Unterstellung der Mietleitungen unter die Interkonnektionsregelung
Auch bezüglich der Interkonnektion von Mietleitungen wird zu deren wirtschaftlichen und wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen Stellung genommen. So ist T-Systems der Ansicht,