Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/9: Änderung des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen · 26 Seiten
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dass die Interkonnektion von Mietleitungen keine negativen volkswirtschaftlichen
Auswirkungen hätte. ZG hält fest, dass sie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz beitrage. Zwei Vernehmlassungsteilnehmer (Kantone: SO; Weitere Teilnehmer: Swisscom) halten die Interkonnektion von Mietleitungen für unnötig, da das Wettbewerbsrecht
genügenden Schutz gegen Missbräuche in diesem Bereich biete. Demgegenüber ist die WEKO jedoch der Meinung, dass durch die Interkonnektion von Mietleitungen zahlreiche Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden könnten, welche die Swisscom im Moment gegenüber ihren Konkurrentinnen begünstigten. Die SI ist der Ansicht, dass nur über die Interkonnektion von Mietleitungen flächendeckender Wettbewerb in allen Bereichen des schweizerischen Telekommarktes herbeigeführt werden könne, so dass insbesondere auch Randregionen davon profitierten. SAB und GL fordern, dass die volks- und
regionalwirtschaftlichen Auswirkungen der Interkonnektion von Mietleitungen viel gründlicher abgeklärt werden.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich zu den regional-, arbeits- und grundversorgungspolitischen Aspekte der Interkonnektion von Mietleitungen aus. So lehnt UR diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, ist aber bereit seine Haltung zu überdenken,
wenn die Versorgungssicherheit der Randregionen auf Gesetzesstufe sicher gestellt ist. Es gäbe im Übrigen keine Hinweise dafür, dass die Interkonnektion von Mietleitungen neue Arbeitsplätze im Berggebiet schaffe. Demgegenüber sei es durchaus möglich, dass "indirekt" neue Arbeitsplätze entständen. Auch gemäss SAB sei es durchaus möglich, dass durch die Interkonnektion von Mietleitungen Arbeitsplätze im Berggebiet geschaffen werden. VS befürchtet, dass die Interkonnektion von Mietleitungen eine gebührende Versorgung der Randregionen qualitativ und quantitativ verschlechtern werde. Gemäss GR kommt die Interkonnektion von Mietleitungen nur dann in Frage, wenn die Grundversorgung ein
umfassendes Angebot und eine Breitbandinfrastruktur garantiert.
Und schliesslich werden auch die Preise bzw. die Preistransparenz im Mietleitungsbereich angesprochen. So besteht gemäss ComCom bei den im internationalen Vergleich hohen Mietleitungspreisen dringender Handlungsbedarf. Es gäbe auch Anzeichen dafür, dass die Mietleitungspreise je nach Kunde variieren und in Randregionen höher seien als an
zentralen Orten. T-Systems begrüsst die Interkonnektion von Mietleitungen, da diese für Unternehmenslösungen fundamental seien. Was die gegenwärtige Praxis auf dem
Mietleitungsmarkt betreffe, so sei die Preisgestaltung der Swisscom alles andere als
transparent. Es existiere keine offizielle Preisliste, so dass die Preise für jede
konkurrenzierende Fernmeldedienstanbieterin unter dem Schutz von Vertraulichkeitsklauseln nach freiem Belieben festgelegt werden könnten.
3.2 Verordnung über Fernmeldedienste
Was den Vorschlag betrifft, Anbieterinnen von Fernmeldediensten mit weniger als 200'000 Franken Nettoumsatz pro Jahr von der Konzessions- und Meldepflicht auszunehmen, so stösst dieser grösstenteils auf Zustimmung (Weitere Organisationen und Verbände: VIT,
VSE, Weitere Teilnehmer: MCI Worldcom). Die FRC ist allerdings gegen eine solche
Ausnahme, und die SP wünscht, diese auf die Meldepflicht zu beschränken. Auch die Einführung der Kostenlosigkeit der Anrufe auf die Kurznummer 147 (Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche) wird von den konsultierten Kreisen mit grosser Mehrheit begrüsst (Weitere Organisationen und Verbände: FRC, Pro Juventute, VIT, VSE; Weitere Teilnehmer: MCI Worldcom). Einzig Swisscom schlägt aufgrund der zu erwartenden Zunahme von
„Juxanrufen“ vor, auf eine entsprechende Änderung zu verzichten. Im Zusammenhang mit der Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche macht Help-o-Fon im Weiteren geltend, dass zur Sicherstellung der Anonymität der Anrufenden vorzusehen sei, dass die Kurznummer 147 auf der detaillierten Telefonrechnung nicht erscheine. Was den durch die Swisscom
erbrachten Dienst zur Standortidentifikation bei Notrufen betrifft, so schlagen die SPTK sowie der SFV vor, dessen Gratisnutzung einzuführen. Insbesondere im Zusammenhang mit Strassenanlagen wünscht die Stadt Zürich eine Regelung, gemäss der die