Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/9: Änderung des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen · 26 Seiten

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1 Allgemeines

Am 15. Juli 2002 gab das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Entwürfe für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) sowie der Fernmeldediensteverordnung (FDV) und der Verordnung über Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) in die Vernehmlassung. Die interessierten Kreise hatten bis zum 15. Oktober 2002 Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. In diesem Bericht werden jedoch alle bis zum 1. Dezember 2002 eingegangenen Antworten berücksichtigt.

An der Vernehmlassung beteiligten sich 25 Kantone, das Bundesgericht, das

Eidgenössische Versicherungsgericht, 7 politische Parteien, 7 Spitzenverbände, 48

Organisationen und Verbände, 14 im Fernmeldebereich tätige Unternehmen sowie 3

Privatpersonen. Insgesamt gingen 106 Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahmen des VSEI und von COLT decken sich weitgehend mit jener des SICTA. Auf die Antwort des SICTA beziehen sich auch asut, SAP, simsa und Swisscable. Der simsa nimmt zusätzlich Bezug auf die Stellungnahme von economiesuisse. Die Beiträge von MCI WorldCom und UUNet und teilweise auch jene des VSE sind praktisch identisch mit der Stellungnahme des VIT. SWITCH, Cable & Wireless und T-Systems beziehen sich ebenfalls auf die Antwort des VIT. Die Kantone GL und GR schliessen sich der Stellungnahme der SAB weitgehend an. Die Gewerkschaft Kommunikation bezieht sich auf die Antwort des SGB, der acsi auf jene der anderen Konsumentenschutzorganisationen. Während sich die Beiträge von P. Gämperli und des BZS decken, reichten der CNG und Transfair eine

gemeinsame Stellungnahme ein. Das EVG verzichtete auf eine Stellungnahme.

Im Internet sind die Stellungnahmen einsehbar: www.bakom.ch.

2 Änderung des FMG

2.1 Allgemeine Bemerkungen zum Revisionsentwurf

Der Revisionsvorschlag wird vom grössten Teil der Vernehmlassungsteilnehmer insgesamt klar positiv aufgenommen. So streichen zahlreiche Stellungnahmen hervor, dass der

wirksame Wettbewerb durch die Neuregelung gestärkt und die Versorgung der

Konsumenten grundsätzlich verbessert werde. Hervorgehoben wird häufig, dass eine

Schwächung der Grundversorgung (insbesondere in Randregionen) auch in Zukunft

verhindert werden müsse. Was die Eurokompatibilität betrifft, so wird diese mehrheitlich begrüsst, teilweise aber auch als überbewertet erachtet. Bezüglich des

Konsumentenschutzes und des Arbeitsmarktes dürften die positiven Auswirkungen aus Sicht der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer überwiegen. In einigen Stellungnahmen (insbesondere Swisscom, Gewerkschaften, einzelne Kantone und Parteien) kommt Skepsis betreffend des Handlungsbedarfs oder des Reformtempos zum Ausdruck. Schliesslich weisen einzelne Vernehmlassungsteilnehmer darauf hin, dass Bau, Unterhalt und Betrieb der Fernmeldeinfrastruktur (wieder) einem oder mehreren staatlichen Unternehmen

übertragen werden könnte (Netzgesellschaft), dass der Koordination zwischen RTVG- und FMG-Revision grössere Beachtung geschenkt werden müsste, und dass den technischen Unterschieden zwischen Kabelfernseh- und Telefonnetzen in der Ausgestaltung der

Bestimmungen besser Rechnung zu tragen sei.