Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/9: Änderung des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen · 26 Seiten
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allerdings einer möglichst raschen Lösung den Vorzug und neigen deshalb wohl eher einer Verordnungslösung zu (Kantone: AR; Weitere Organisationen und Verbände: SIK). ZG ist der Auffassung, dass die Entbündelung in ihren drei Erscheinungsformen auf Gesetzesstufe zu regeln sei und hätte gegen die Unterstellung der Mietleitungen unter die
Interkonnektionsregelung in der FDV offenbar nichts einzuwenden. Die CVCI schlägt vor, die Unterstellung der Mietleitungen unter die Interkonnektionsregelung sowie ADSL-Dienste auf Verordnungs-, die Entbündelung jedoch auf Gesetzesstufe zu regeln. Die SVP steht der Entbündelung und der Unterstellung der Mietleitungen unter die Interkonnektionsregelung grundsätzlich positiv gegenüber, ist allerdings der Meinung, dass die Frage nach einer Regelung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe genauestens geprüft werden müsse, um nicht eine an und für sich sinnvolle und nötige Revision durch jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu behindern.
16 Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich gegen die Entbündelung und die
Unterstellung der Mietleitungen unter die Interkonnektionsregelung aus (Kantone: AI, FR, JU, SO, UR, VS; Politische Parteien: SP, EDU; Spitzenverbände: CNG/Transfair, SGB; Weitere Organisationen und Verbände: CASC, ERFA-Regio, Gewerkschaft Kommunikation, SAB, VSEI; Weitere Teilnehmer: Swisscom).
Und schliesslich nehmen vier Vernehmlassungsteilnehmer zum diesem Thema nicht direkt Stellung (Kantone: BE, SG, TI; Weitere Teilnehmer: Cable & Wireless).
3.1.2 Entbündelung des Teilnehmeranschlusses
Ein breit diskutiertes Thema im Zusammenhang mit der Entbündelung ist deren Einfluss auf die Randregionen. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer erwarten diesbezüglich positive Investitionsanreize. So ist z.B. LU mit der in den Erläuterungen zur FDV-Revision gemachten Aussage einverstanden, dass die Einführung der Entbündelung die neuen Anbieterinnen motivieren wird, die nötigen Investitionen zu tätigen, um den Markt der
Sprachtelefonie und den noch relativ neuen Markt der Breitbanddienste erfolgreich besetzen zu können, und dass Gleiches wohl auch für die Swisscom gilt. Damit dürfte der Wettbewerb im Breitbandbereich auch in ländlichen Regionen stimuliert werden. NE ist der Meinung,
dass die Entbündelung wohl die einzige Lösung sei, den Telekommarkt zu dynamisieren und neuen Mitspielern und Dienstleistungen eine Chance zu geben, vor allem auch in den
Randregionen. Die ComCom ist der Überzeugung, dass auch die Randregionen von der Entbündelung profitieren.
Andere Vernehmlassungsteilnehmer sind eher der Meinung, dass die Entbündelung negative Investitionsanreize zur Folge haben werde. UR lehnt die Entbündelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, ist aber bereit seine Haltung zu überdenken, wenn die Versorgungssicherheit der Randregionen auf Gesetzesstufe sicher gestellt ist. Gemäss Swisscom würde die
Verpflichtung zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses die Investitionsanreize aller Infrastrukturanbieter reduzieren und sich deshalb auf die Entwicklung der
Informationsgesellschaft nachteilig auswirken. GR ist der Ansicht, dass die vorgesehene Regulierung die Investitionsanreize im Berggebiet reduziert. Auch JU kann angesichts mangelnder Informationen über die mittelfristigen Auswirkungen der Entbündelung auf die Investitionen in den Randregionen der vorgeschlagenen Regelung nicht zustimmen. FR ist der Meinung, dass die Entbündelung investitionshemmend wirkt, v.a. in den Randregionen, und VS befürchtet, dass sie eine gebührende Versorgung der Randregionen qualitativ und quantitativ verschlechtere. Und schliesslich sind auch SGB und TG der Ansicht, dass die Entbündelung die Randregionen benachteilige.
Ausführlich diskutiert wird auch der Einfluss des Entbündelungspreises auf die
Randregionen. AG und die ComCom sind der Meinung, dass die Festlegung eines für die Entbündelung einheitlichen Preises wesentlich sei, damit die Randregionen nicht
benachteiligt werden. Nach Ansicht von BS müssten die Entbündelungspreise regional differenziert werden. Die SIK legt Wert darauf, dass durch staatliche Leitplanken verhindert