Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/9: Änderung des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen · 26 Seiten

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2.2 Aufhebung der Konzessionen für Fernmeldedienste (Art. 4-10)

Die Aufhebung der Konzessionen für Fernmeldedienste und Einführung der allgemeinen Meldepflicht (Meldung der Dienste) wird von den Teilnehmern, die sich zu diesem Punkt äusserten, mehrheitlich begrüsst (Kantone: AG, BS, GE, GL, NE, UR, ZG, ZH; Politische Parteien: CVP, FDP, LPS; Spitzenverbände: SBVG, SGV; Weitere Organisationen und Verbände: CVCI, FRC, HEV, SAB, SICTA, VIT, VSE, VSEI, WEKO; Weitere Teilnehmer: COLT, MCI WorldCom, Orange, Swisscom, UUNet). Andere Teilnehmer lehnen den

Vorschlag nicht grundsätzlich ab, fordern aber, bestimmte Kategorien von Anbieterinnen von der Meldepflicht auszunehmen (SWINOG) oder nicht für alle Kategorien dieselben Pflichten gelten zu lassen (SIUG). Der Kanton LU ist zwar im Prinzip einverstanden, stellt sich aber die Frage, ob die notwendige Kontrolle gewährleistet werden kann. Der Kanton TI verlangt, dass für bestimmte mit der Grundversorgung vergleichbare Dienste von nationaler

Bedeutung, beispielsweise für den Mobilfunk, weiterhin die Konzessionspflicht gelten soll.

Nach Auffassung der Gegner des Vorschlags wäre es durch die Beibehaltung des Systems der Dienstekonzessionen möglich, qualitativ hochwertige Dienste für Bevölkerung und Unternehmen sicherzustellen (CNG/Transfair). Seine Abschaffung verstosse gegen Artikel 92 der Bundesverfassung (SGB) und würde die Auferlegung arbeitsrechtlicher Vorschriften verunmöglichen (SP). Die EDU vertritt die Meinung, dass der Schweizer Markt nicht mehr kontrolliert werden könnte und Schweizer Unternehmen von ausländischen Grosskonzernen überrollt würden.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich zu Artikel 6 (Anforderungen an die Anbieterinnen von Fernmeldediensten). Für die LPS und die FDP sind die Anforderungen unter Buchstaben a (Technische Fähigkeiten) und b (Einhaltung des anwendbaren Rechts) übertrieben und deshalb zu streichen. Buchstabe c (Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften und Gewährleistung der Arbeitsbedingungen der Branche) soll gemäss Sunrise auf sämtliche Anbieterinnen von Fernmeldediensten Anwendung finden. Verschiedene Stellungnahmen sprechen sich für die Abschaffung dieser Anforderung aus (Politische Parteien: SVP; Weitere Organisationen und Verbände: SICTA, VIT, VSE, VSEI; Weitere Teilnehmer: COLT, MCI WorldCom, Orange, UUNet), andere hingegen möchten sie

verstärken und zusätzlich die Pflicht zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen (Kantone: LU; Politische Parteien: SP; Spitzenverbände: CNG/Transfair, SGB) oder zur Lehrlingsförderung im Sinne der parlamentarischen Initiative Strahm einführen (SP, KV Schweiz).

2.3 Verstärkung der Pflichten der marktbeherrschenden Anbieterinnen und der Befugnisse des Regulators (Art. 3 und Art. 10a-11b)

2.3.1 Ex-ante-Regulierung

Mit der Einführung einer Ex-ante-Regulierung (Bestimmung der relevanten Märkte,

Bezeichnung der marktbeherrschenden Anbieterinnen und Genehmigung der Standardangebote; Art. 10a und Art. 11 Abs. 1bis und 1ter) sollen die Interventionsmöglichkeiten des Regulators bei nicht wirksamem Wettbewerb erweitert werden. Als einer der Hauptpunkte des Entwurfs wurde die Einführung einer Ex-ante-Regulierung breit kommentiert.

Ausgehend von der Feststellung, dass die heutige Regelung unbefriedigend sei und sich nicht bewährt habe, weisen die Befürworter der Ex-ante-Regulierung (Kantone: BE, BL, BS, LU, SH, ZG, ZH; Politische Parteien: CVP, FDP, LPS; Spitzenverbände: SBV, SBVG;

Weitere Organisationen und Verbände: ComCom, CVCI, SI, SWICO, Switch, VSE, VIT,

WEKO; Weitere Teilnehmer: Cable & Wireless, COLT, MCI WorldCom, Sunrise, UUNet) darauf hin, dass mit dem neuen System lange und kostspielige Verfahren verhindert und Transparenz und Rechtssicherheit erhöht werden können. Auf Grund der äusserst raschen Marktentwicklung im Fernmeldebereich sei eine ständige Aufsicht besonders wichtig.