Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2003/156: Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS · 16 Seiten
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Verordnung über die historischen Verkehrswege (VIVS); Erläuternder Bericht (Entwurf Anhörung 07) Seite 2
1.2. Schutz der historischen Verkehrswege als Teil des Natur- und Heimatschutzes
Historische Verkehrswege und deren Geländeformen (z.B. Hohlwege) gelten einerseits als Kulturdenkmäler, also als von Menschenhand geschaffene Werke von besonderer Bedeutung. Der Schutz der historischen Verkehrswege ist also einmal Teil der Denkmalpflege. Andererseits ist er auch in wesentlichem Masse Landschaftsschutz, prägen doch historische Verkehrswege gleichzeitig die Landschaft, durch die sie führen.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Schutz der historischen Verkehrswege und der Archäologie, d.h. der Erforschung, dem Schutz und der Pflege von Bodendenkmälern, Ruinen und archälogischen Stätten. Die Archäologie bildet wie die übrige Denkmalpflege Gegenstand des NHG,
unterliegt aber daneben weiteren rechtlichen Regelungen. So bestimmt Art. 724 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210), dass aufgefundene Altertümer von erheblichem wissenschaftlichem Wert in das Eigentum des Kantons gelangen, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind (Abs.
1) und dass die jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet sind, deren Ausgrabung gegen Ersatz des dadurch verursachten Schadens zu gestatten (Abs. 2). Zudem gelten je nach kantonalem Recht auch Meldepflichten über die Entdeckung von Gegenständen der Archäologie (z.B. nach Art. 10f Abs. 1 des bernischen Baugesetzes), um den zuständigen Behörden die Anordnung geeigneter Massnahmen (z.B. Notgrabungen) zu erlauben (vgl. Art. 10f Abs. 2 des bernischen Baugesetzes).
1.3. Erarbeitung von Bundesinventar und Verordnung
Im Jahre 1980 beschloss das damalige Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz (BFL; heute Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL), ein Inventar der historischen Verkehrswege zu erstellen. 1983 wurde ein Forschungsteam unter der Leitung von Prof. Klaus Aerni (Geografie) und von Prof. Heinz Herzig (Geschichte) mit einer Zentralstelle am Geographischen Institut der Universität Bern und Regionalstellen in den verschiedenen Landesteilen beauftragt, die entsprechenden wissenschaftlichen Grundlagen zu erarbeiten. Die Arbeiten wurden Ende 2003 abgeschlossen, womit nun nach über 20 Jahren historischer Strassenforschung und Inventarisierungsarbeit die Ergebnisse für die ganze Schweiz vorliegen.
Bereits im Jahre 1997 unterbreitete das Eidg. Departement des Innern (EDI) nach Rücksprache mit dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Kantonen und interessierten Kreisen einen ersten Verordnungsentwurf zur Vernehmlassung. Zum damaligen Zeitpunkt bestand jedoch erst für einige wenige Kantone ein Entwurf des Bundesinventars.
Im Jahre 2000 wurde der Aufgabenbereich der historischen Verkehrswege innerhalb der Bundesverwaltung dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) übertragen. Dieses hat nun im Auftrag des UVEK und unter Mitwirkung einer Begleitkommission mit Vertretern der interessierten Bundesämter und der Kantone den Verordnungsentwurf vollständig neu gestaltet.
Der Anhang zur VIVS mit der gesamten Streckenliste und der Umschreibung der Objekte von nationaler Bedeutung kann angesichts seines grossen Umfangs nicht in Papierform veröffentlicht werden. Das Bundesamt für Strassen hat daher zur Publikation der Anhänge 1 und 2 eine elektronische Fassung, basierend auf einem geografischen Informationssystem, entwickelt.
Über den Internetzugang http://ivs-gis.admin.ch können sämtliche Inventar- und Geländekarten sowie die Streckenlisten und Objektbeschriebe eingesehen und ausgedruckt werden.