Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 15 Seiten

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Parteien

• Die SP unterstützt das grundsätzliche Verlagerungskonzept aber ist gegen eine Verschiebung des Verlagerungsziels.

• Die CVP unterstützt die Vorlage in weiten Teilen und ist auch mit der Erstreckung des Zeitpunkts einverstanden.

• Die FDP steht hinter der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs, beurteilt die Vorlage jedoch als ungenügend, um das Ziel zu erreichen. Erst aufgrund präziser Antworten z.B. zu den Vor- und Nachteilen aller getroffenen Massnahmen und ihren Kostenfolgen und zur Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten könne das weitere Vorgehen beurteilt werden. Mit der Erstreckung des Zeitpunktes ist die FDP hingegen einverstanden.

• Die SVP bezeichnet die Vorlage als verfehlten Versuch, die Verkehrsverlagerung voranzutreiben. Sie fordert, dass sich der Bundesrat auf den Verfassungsauftrag beschränkt und nur den alpenquerenden Gütertransitverkehr in die Vorlage einbezieht. Die SVP spricht sich sodann gegen starre Verlagerungsziele aus.

• Die Grüne Partei lehnt die Vorlage ab, da die Verschiebung des Zeitpunktes

verfassungswidrig sei und eine Volksabstimmung erfordere.

• Die EVP ist mit der generellen Zielsetzung der Vorlage einverstanden, empfindet jedoch die Erstreckung des Zeitpunktes als stossend.

Nicht einverstanden mit der generellen Zielsetzung der Vorlage sind die Initianten (Alpen-Initiative) sowie Umweltverbände, insbesondere VCS, Greenpeace, ÄrztInnen für Umweltschutz, WWF, pro natura, umverkehrR, weil der Bundesrat gemäss Alpenschutzartikel Auftrag und Kompetenzen hätte, selber die nötigen Verlagerungsmassnahmen auf dem Verordnungsweg zu erlassen. Es wird zudem festgestellt, dass die heutige Verlagerungspolitik auf wackligen Füssen stehe und die Alpen-Initiative schon bei der Publikation des ersten Verlagerungsberichtes im Jahr 2002 gemahnt, weitere Massnahmen verlangt und beim zweiten Verlagerungsbericht im gleichen Sinne nachgedoppelt habe. Statt zu handeln, habe der Bundesrat angekündigt, erst 2006 zu entscheiden, ob an Inhalt und Termin des Verlagerungsziels Veränderungen vorgenommen oder weitergehende Massnahmen umgesetzt werden sollen. Diese Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich dahingehend, dass ein Aufschub der Umsetzung des Alpenschutzartikels ein Vertrauensbruch sei und zudem verfassungswidrig. Die zentrale Forderung lautet daher, die alpenquerenden Lastwagenfahrten bis spätestens 2009 auf 650'000 zu reduzieren. Falls der Verfassungsauftrag nicht umgesetzt werde, habe das Volk Anrecht darauf, über eine Anpassung des Verlagerungsauftrages in einer Verfassungsbestimmung zu befinden (wie indirekt bei der Abstimmung über die Bilateralen I geschehen), da die Demokratie andernfalls zur Farce werde.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG steht hinter dem Verfassungsauftrag, da es auch aus transportwirtschaftlichen und praktischen Gründen Sinn mache, den grenzüberschreitenden Transitverkehr über längere Distanzen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Der ASTAG ist mit den grundlegenden verkehrspolitischen Zielen der Vorlage grundsätzlich einverstanden und unterstützt die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von Grenze zu Grenze. Eine Ausdehnung dieser grundlegenden Zielsetzung lehnt der ASTAG jedoch strikte ab.

Das verkehrspolitische Ziel der Vorlage - namentlich die Sicherung und Förderung eines attraktiven und leistungsfähigen Schienengüterverkehrs in der Schweiz -, weisen hingegen beispielsweise ACS, strasseschweiz, AGVS, auto-schweiz zurück.

Einige Antwortende (z.B. VöV) bezeichnen den Bericht als ausgezeichnete Übersicht über die aktuellen Fragen und Probleme des alpenquerenden Güterverkehrs in der Schweiz. Andere, insbesondere economiesuisse, sind der Ansicht, dass die finanzpolitischen Überlegungen in dieser Vorlage zu wenig präzis dargelegt worden seien.

Teilweise wird auch vorgebracht, dass es sich beim unterbreiteten Paket um eine europapolitisch motivierte Transitvorlage handle (beispielsweise EV). Der VAP hält fest, dass die Vorlage ihrer

umfassenden Bezeichnung "Güterverkehrsvorlage" in keiner Weise gerecht werde, da sie sich

ausschliesslich mit der Umsetzung des Alpenschutzartikels befasse und die dringend anstehenden und von der Verladerschaft wiederholt angeregten Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den gesamten Bahngüterverkehr weitgehend ausblende. Diese reine Transitvorlage habe daher für den Binnenverkehr gefährliche Auswirkungen, die Rahmenbedingungen für den gesamten

Bahngüterverkehr würden erneut verschlechtert, so dass eine weitere Verlagerung auf die Strasse drohe. Dabei werde die Schweizer Wirtschaft mit der LSVA auf den so verlagerten Strassenverkehren