Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 15 Seiten
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Gotthard begründete Aufschub in keiner Art und Weise beziffert werde. Hingegen schlagen einige Strassenverkehrsverbände vor, überhaupt keinen Zeitpunkt festzuschreiben.
3.2.4 Fahrtenziel
Die Frage, ob weiterhin ein Fahrtenziel gelten soll, wird praktisch von allen Vernehmlassungsantwortenden bejaht. Gegen ein Fahrtenziel spricht sich hingegen die SVP aus, weil die Verkehrsverlagerung als dynamischer Prozess anzusehen sei und Mengenziele grundsätzlich zu hohen, nicht steuerbaren Staatsausgaben führten. Ein Fahrtenziel lehnen ebenfalls PLS, CP, EV, ACS, AGVS, autoschweiz, strasseschweiz, VESTRA, SBV, InfrastrukturStrasse ab.
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsantworten sprechen sich klar für ein Fahrtenziel aus - von diesen befürworten 84 % als Fahrtenziel 650'000 Fahrten, obwohl dies - wie viele erwähnen -, ein sehr ehrgeiziges (teilweise zu ehrgeiziges) Ziel sei. Fünf Antwortende (Kantone ZG, SZ, Migros, TCS, USAM) sprechen sich für 1 Mio Fahrten aus. Die ASTAG schlägt 1 Mio Fahrten im Jahre 2012 resp. 1.2 Mio 2017/19 vor, economiesuisse und der Bauernverband plädieren dafür, die Anpassung der vorgeschlagenen 650'000 zu prüfen. RoutiersSuisse schlägt vor, das heutige Niveau zu halten.
Die Alpen-Initiative, die Grüne Partei und einige Umweltverbände unterstützen das Festhalten am Ziel von 650'000 Fahrten, schlagen allerdings vor, gleichzeitig festzuschreiben, dass es sich dabei um LKW-Fahrten mit zugelassenem Gewicht von 3,5 bis maximal 40 Tonnen handle. Damit werde gleichzeitig indirekt ein Tonnage-Mengenziel gemäss BV Artikel 84 gesetzt und Gelüsten nach einer höheren Gewichtslimite ein Riegel vorgeschoben, ohne eine sinnvolle Effizienzsteigerung innerhalb dieser Grenze zu verunmöglichen.
3.2.5 Variantenentscheid
In der Vernehmlassungsvorlage wurden 3 Varianten unterbreitet. Bei der Beurteilung der schienen- und strassenseitigen Verlagerungsmassnahmen und Einschätzung der bestehenden Handlungsspielräume zeigen sich unterschiedliche Ansichten. Es kommt auch häufig vor, dass - trotz Zustimmung zu einer Variante - einzelne Elemente wie Zeitpunkt oder Fahrtenzahl abgelehnt werden.
Die Stellungnahmen ausschliesslich zur Variantenwahl zeigen folgendes Bild:
3.2.5.1 Variante 1
Eine klare Mehrheit stimmt der Variante 1 zu. So wird Variante 1 beispielsweise von praktisch allen Kantonen und KöV, der CVP, Bahnen (SBB, BLS), RAlpin, Hupac, Organisationen wie VöV, Litra,
IGLS, SVI, Gemeindeverband, StV, AFV, Coop, Migros, Bauernverband, transfair unterstützt. Auch seitens einiger Wirtschaftsverbände wie economiesuisse und Travail.Suisse findet Variante 1 Zustimmung. Auch die ASTAG unterstützt teilweise die Variante 1, obwohl dieser Verband die prognostizierten Verkehrsmengen in allen Varianten als unrealistisch beurteilt, lehnt jedoch Varianten 2 und 3 ab.
Bei denjenigen Antwortenden, die klar gegen eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes sind, haben einige mit dem Vorbehalt der Zeit trotzdem der Variante 1 zugestimmt (z.B. SEV, Migros), andere wie Alpen-Initiative, SP, Grüne Partei sprachen sich jedoch gegen alle vorgeschlagenen Varianten aus.
3.2.5.2 Variante 2
Die Variante 2 findet bei einer Minderheit Zustimmung (von den Kantonen GE, SZ, ZG, ZH). So beurteilen die Kantone Schwyz und Zug das Kosten-Nutzen-Verhältnis für gut, ohne den Personenverkehr auf der Schiene zu gefährden. Der Kanton Zürich unterstützt das Ziel, Subventionen abzubauen und spricht sich daher für Variante 2 aus. Variante 2 wird beispielsweise auch von VAP, Post, EV und RoutiersSuisse unterstützt.