Vorlage SAV
Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 21 Seiten
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7. Schmierstoffe für 2-Takt – Motoren
Die Wahl und Definition des dem Treibstoff nach Nummer 1 beizumischenden Schmierstoffes bleibt den Herstellern überlassen. Der Hersteller muss die genaue Zusammensetzung des Schmierstoffes angeben. Der Schmierstoff muss biologisch abbaubar sein und darf im Treibstoff einen Anteil von 2 Volumen-Prozent nicht übersteigen. Die Zulassung des Schmierstoffes durch die Typenprüfstelle bleibt vorbehalten.