Vorlage SAV

Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 21 Seiten

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Toleranz vorgegeben werden. Bei der Abgasnachuntersuchung müssen die Messwerte innerhalb der entsprechenden Toleranz liegen.

Nummer 4 und 4.1 bis 4.3.7.5

4 Prüfeinrichtungen

Für die Prüfung ist der Motor auf einen Leistungsprüfstand aufzubauen. Bei Aussenbordmotoren wird die Propellerantriebswelle bei abgenommenem Propeller mit der Leistungsbremse verbunden. Die Anforderungen an das Kühlsystem richten sich nach den Angaben des Herstellers.

Die Anforderungen an:

- die Einrichtung des Leistungsprüfstandes,

- die Geräte zur Probeentnahme und Gasanalyse,

- die Messung und Berechnung des Abgasdurchsatzes,

- die Verwendung der Analysatoren und Entnahmegeräte,

- das Kalibrierverfahren,

- die Analysesysteme

richten sich nach Norm SN EN ISO 8178 Teil 1.

4.1

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4.3.7.5

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