Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 17 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen

3.12 Art. 100a, Ausfertigung des Abnahmeprotokolls

Die vks beantragt, dass zukünftig Abnahmeprotokolle für typengeprüfte "Vergnügungsschiffe" durch autorisierte Personen und Unternehmen ausgestellt werden dürfen (so genannte "Selbstabnahme"). Die heutige Einschränkung auf "Sportboote" in Art. 100a sei aufzuheben.

Ähnlich oder gleichlautend äussern sich 6 Kantone (BE, BL, OW, SG, UR und ZG).

3.13 Art. 107a in Verbindung mit Art. 134 Abs. 4, Rettungsgeräte

Die vks beantragt, dass zukünftig auch auf Ruderbooten Rettungswesten mitzuführen sind, wenn diese die äussere Uferzone (300 m vom Ufer) verlassen. Ähnlich oder gleichlautend äussern sich 10 Kantone (BE, BS, BL, GL, LU, NE, OW, SG, SZ, UR) und der SR.

Weiter sollen gemäss vks in Anhang 15 (Mindestausrüstung) die vorgeschriebenen Rettungsgeräte ergänzt werden. Dies wird von 7 Kantonen (BS, BL, GL, LU, SG, SZ, UR) und dem SR unterstützt.

Der SKV fordert, dass Kanus, ebenso wie Ruderboote von der Pflicht zur Mitführung von Rettungswesten befreit werden. Das Gleiche gilt auch für die Verpflichtung zur Mitführung von Rettungswurfgeräten mit Leine gemäss Art. 134 Abs. 5.

3.14 Art. 156, Versicherungsnachweis

Die vks beantragt die Zulassung des elektronischen Austausches von Versicherungsnachweisen zwischen Versicherung und Schifffahrtsamt. Hierzu soll das UVEK eine Weisung erlassen, welche die elektronische Datenübertragung über eine Clearingstelle regelt. Weitere 9 Kantone (BE, BS, BL, OW, SG, SZ, UR, ZG und ZH) unterstützen den Antrag.

3.15 Art. 158, Vermietung

Der VSMS beantragt einen neuen Abs. 4 in dem geregelt werden soll, dass Schiffe auch zusammen mit einem Schiffsführer entsprechender Ausweiskategorie vermietet werden dürfen.

3.16 Einführung eines Ordnungsbussenverfahrens

Die Kantone NW, OW und ZH sowie der ACVZT fordern in Analogie zum SVG die Einführung eines Ordnungsbussenverfahrens. Dieses ermögliche bei kleinen Übertretungen, welche keine Gefährdung beinhalten, den Verzicht auf eine Anzeige. Dadurch werden Arbeitsabläufe vereinfacht, was zu einer Effizienzsteigerung führe.

3.17 Eintrag des Datums und des Ergebnisses der Geräuschemissionsmessung im Schiffs-

ausweis

Der SBV und der VSIM verlangen, dass zukünftig das Datum und das Ergebnis der Lärmmessung an Schiffen im Schiffsausweis einzutragen sei und weisen auf die diesbezgl. Praxis einzelner Kantone hin.

3.18 Schiffsführerausweise für Auslandschweizer

Der VSMS verlangt in seiner Eingabe die Einführung einer Bestimmung, die es Auslandschweizern (Schweizer ohne Wohnsitz in der Schweiz) ermöglicht, einen Schiffsführerausweis zu erwerben.

15/17 C:\DOCUME~1\U80713~1\LOCALS~1\Temp\Bericht (d) Ergebnis Anhörung Revision BSV SAV.doc