Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/102: Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) / Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 17 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen

1.4 Harmonisierung von Anforderungen an Ausbildung und Prüfung von Schiffsführern von Fahrgastschiffen

Die Kantone und der VSSU begrüssen grundsätzlich die vorgesehene Harmonisierung. Sie machen jedoch auf einige offene Fragen im Zusammenhang mit dem Bestand altrechtlich ausgestellter Schiffsführerausweise aufmerksam. Zur allfälligen Abnahme der theoretischen Schiffsführerprüfungen durch den Bund gab es kontroverse Stellungnahmen.

1.5 Beseitigung von Vollzugsproblemen, Modernisierung, weitere Änderungen

Neben den vorgeschlagenen Änderungen, welche weitestgehend unbestritten sind, werden von Kantonen, sowie von interessierten Kreisen, Verbänden und Sonstigen Anpassungen / Ergänzungen an verschiedenen weiteren Artikeln verlangt. Teilweise sind diese sehr weit gehend und häufig äusserst kontrovers.

Besonders zu erwähnen sind Forderungen der Kantone nach Einführung der Grundlage für den so genannten elektronischen Versicherungsnachweis für Schiffe. Weiter wird auch die Einführung eines Ordnungsbussenverfahrens in Analogie zum Strassenverkehr gefordert.

2. Eingaben zu einzelnen Artikeln des Revisionsentwurfes der BSV

2.1 Art. 2, verschiedene Definitionen

2.1.1 Abs. 1 Bst. q, "Schiffe zu Wohnzwecken": Der Kt. BE erachtet die vorgeschlagene Definiti-

on als realitätsfremd und nur schwer zu kontrollieren. Die in der Definition enthaltenen Kriterien seien nicht tauglich. Ein Gegenvorschlag wird unterbreitet. Ein ähnlicher Textvorschlag wird von NE und ZH eingereicht.

TG meint, dass bei der vorgeschlagenen Definition auch grössere Segel- und Motorschiffe unter den Begriff subsumiert werden könnten und schlägt eine Ergänzung der Definition vor.

Die Kantone FR, NE schlagen eine redaktionelle Änderung im franz. Text vor.

2.1.2 Abs. 1 Bst. r, "Wassermotorrad": Der Kt. AG verlangt die Streichung der Bestimmung wo-

nach Wassermotorräder als Vergnügungsschiffe gelten. Damit wird die Möglichkeit zur Zulassung dieser Fahrzeuge als Sportboote auf Schweizer Gewässern angestrebt.

TG schlägt vor, die im Entwurf enthaltene Definition um die englischen Begriffe "Aqua-

Scooter" und "Jet-Bike" zu ergänzen. Der SBV und der VSIM unterstützen den Entwurf, schlagen aber vor, die Einführung des Begriffes "Wasserscooter" in die Definition zu prüfen.

2.1.3 Abs. 1 Bst. k "Ruderboot" und s "Kajak": Die vks verlangt die von ihr ursprünglich vorge-

schlagenen Definition des Kajaks zu streichen und stattdessen eine Ergänzung des Begriffes "Ruderboot" um so genannte "Paddelboote". Damit werde eine bessere Grundlage für die Handhabung diverser Bestimmungen der BSV geschaffen. Dies hat ausserdem eine Änderung in Art. 16 Abs. 2 Bst. c und d zur Folge (vgl. Text unten). Der Vorschlag wird durch 14 Kantone (BE, BL, BS, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SZ, TG, UR, ZG und ZH) unterstützt.

Der SKV verlangt den Ersatz des Begriffes "Kajak" durch den Begriff "Kanu". Zudem sei auf die Begriffe "kiellos" und "geschlossenes Deck" in der Definition zu verzichten. Wird der Begriff "Kajak" durch "Kanu" ersetzt, müsste dies auch in Art. 16 Abs. 2 Bst. d berücksichtigt werden. Zudem sollte in Art. 16 Abs. 2 Bst. c der Begriff "Paddelboot" zur Vermeidung von Missverständnissen gestrichen werden.

2.1.4 Abs. 1 Bst. t, Definition "Mietschiff": Der VSMS beantragt, auch die Vermietung von Schif-

fen einschliesslich Schiffsführer in die Definition aufzunehmen. Dies führe zu einem Sicherheitsgewinn, weil solche Schiffsführer über Ortskenntnisse verfügen.

2.1.5 Abs. 2 Bst. b, "Länge" und c "Breite": Die vks verlangt die Übernahme der Definitionen für

Lh und Bh aus der ISO-Norm 8666 in die BSV. Zusätzlich wird eine Klarstellung der Anwen-

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