Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 15 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: F165-0482

Absatz 1: Die Rückverfolgbarkeit der gemeldeten Angaben muss sichergestellt sein. Die Inhaberinnen von Betrieben müssen deshalb dafür sorgen, dass die Aufzeichnungen der Rohdaten, von denen die gemeldeten Angaben abgeleitet worden sind, während fünf Jahren nach deren Meldung aufbewahrt werden. Aus den Aufzeichnungen muss die Art der verwendeten Methode (Messung, Berechnung, Schätzung) und die Methode für die Erfassung der Daten ersichtlich sein.

Absatz 2: Die Behörden können stichprobenweise die Herleitung von Angaben überprüfen und dazu von der Inhaberin eines Betriebs Einsicht in die aufbewahrten Unterlagen verlangen.

3. Abschnitt Aufgaben der Behörden

Artikel 7 Führen des PRTR

Absatz 1: Das BAFU ist für den Betrieb des schweizerischen PRTR verantwortlich und betreut die Datenbank auf dem Internet. Die Meldungen der Betriebe werden dazu auf einer nicht öffentlichen Datenbank erfasst und soweit möglich elektronisch auf unzulässige Eingaben kontrolliert. Anschliessend überprüfen die Kantone die Qualität der Daten, die von den Betrieben in ihrem Kanton eingegeben wurden auf Vollständigkeit, Konsistenz und Glaubwürdigkeit. Nach einer eventuellen Anpassung der Daten durch die Betriebe und einer Schlusskontrolle gibt das BAFU die Daten für die öffentliche Datenbank auf dem Internet frei (siehe Abbildung 1).

Absatz 2: Das PRTR enthält folgende Informationen:

a. Die nicht vertraulichen Informationen über die Freisetzungen von Schadstoffen aus den meldepflichtigen Betrieben, sowohl als Gesamtmenge als auch als Teilmengen für Freisetzungen in Luft, Wasser oder Boden, sowie über die Transfers von Abfällen und Transfers von Schadstoffen in Abwasser (Artikel 5 Absatz 1).

b. Nach dem Protokoll sind nicht nur betriebsspezifische Freisetzungen von Schadstoffen (Punktquellen) zu erfassen, sondern auch Freisetzungen aus diffusen Quellen. Unter diffusen Quellen sind die zahlreichen kleinen oder verteilten Quellen zu verstehen, aus denen Schadstoffe in Luft, Wasser oder Boden freigesetzt werden. Ihre kombinierte Wirkung kann erheblich sein. Beispiele für diffuse Quellen sind Verkehr, Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft oder Haushalte.

Die Angaben für diffuse Quellen werden nicht einzeln erfasst, denn die schweizerischen Behörden erheben solche Daten bereits seit einigen Jahren in anderem Zusammenhang. Ein Beispiel ist das Schweizerische Emissionsinventar EMIS, das vom BAFU über die Verbände der Branchen erhoben wird. Diese bereits erfassten Daten werden vom BAFU direkt in das schweizerische PRTR integriert werden.

c. Elektronische Verknüpfungen zu anderen bestehenden nationalen Umweltdatenbanken (z.B. die Homepage des BAFU mit weiterleitenden Links zu speziellen Informationen).

d. Elektronische Verknüpfungen zu PRTRs anderer Vertragsparteien und soweit möglich weiterer Länder.

Absatz 3: Das BAFU hält die Datenbank aktuell, indem es

11/15 267/2006-01825/06/50/03/F165-0482