Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: F165-0482
Zur Förderung des Aufbaus von PRTRs setzte die OECD eine „Task Force on PRTRs“ ein, die unterstützende Dokumente wie die „Release Estimation Techniques (RETs)“ erarbeitet. Diese sind über die OECD Homepage unter „Resource Centre for PRTR RETs“ verfügbar.
2.1.2 Das PRTR-Protokoll der UNECE
2001 begann die UNECE in Genf ein PRTR-Protokoll (Protocol on Pollutant Release and Transfer Registers) auszuarbeiten. Dieses Dokument wurde anlässlich des fünften Ministertreffens "Environment for Europe" am 21. Mai 2003 in Kiew von 36 Staaten - darunter die Schweiz - und der Europäische Union unterzeichnet. Weil das PRTR-Protokoll ein global offenes Protokoll ist, kann es jederzeit auch von weiteren Staaten unterzeichnet werden, selbst wenn diese nicht Mitglied der UNECE sind.
Das PRTR-Protokoll verpflichtet die Unterzeichnerstaaten ein öffentlich zugängliches PRTR aufzubauen, das auf jährlichen Meldungen von Betrieben (Punktquellen) basiert. Betriebe der im Protokoll aufgeführten Branchen müssen melden, wenn sie einen oder mehrere von insgesamt 86 im Protokoll definierten Schadstoffen in Mengen über den entsprechenden Schwellenwerten freisetzen. Auch Transfers von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser über den entsprechenden Schwellenwerten sind zu melden. Die jeweiligen Meldungen umfassen nicht alle Schadstoffe und Abfälle, sondern nur solche, deren Freisetzung oder Transfer die Schwellenwerte überschreiten.
Das Protokoll verlangt zudem, Schadstofffreisetzungen aus diffusen Quellen wie Verkehr, Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft oder Haushalten zu erfassen. Zur Erfassung solcher Informationen besteht indes kein vom Protokoll vorgeschriebenes Meldeverfahren.
Die UNECE erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit der EU eine Anleitung zum Protokoll: „Guidance to the Protocol on PRTRs“.
2.1.3 Das PRTR der Europäischen Union
Die Europäische Union (EU) veröffentlichte am 17. Juli 2000 eine Entscheidung der Kommission über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters („European Pollutant Emission Register“ [EPER]). Im Februar 2004 konnte die EU erstmals die PRTR-Daten ihrer Mitgliedstaaten und Norwegens für 50 Schadstoffe in Luft und Wasser für das Berichtsjahr 2001 im Internet verbreiten. Für das zweite Berichtsjahr 2004 waren auch die neuen Mitgliedstaaten der EU meldepflichtig. Die Daten sollen 2007 im Internet öffentlich zugänglich sein.
Das EPER ist seither weiterentwickelt worden zu einem europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister („European PRTR“), das die Vorgaben des UNECE PRTR-Protokolls erfüllt und einige zusätzliche Informationen verlangt. Am 6. Juli 2005 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU für die Einrichtung dieses „European PRTR“ entschieden. Die EU hat ihre Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters vom 18. Januar 2006 am 4. Februar 2006 publiziert und am 24. Februar 2006 in Kraft gesetzt. Das erste Berichtsjahr wird 2007 sein. Die Publikation der Daten im Internet ist für 2009 vorgesehen. Betriebe, die eine oder mehrere von insgesamt 65 Tätigkeiten ausführen, werden meldepflichtig sein. Die Daten über die Freisetzung von 91 Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden sowie der Transfer von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser werden ab 2007 jährlich erfasst werden. Die 3/15
267/2006-01825/06/50/03/F165-0482