Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 15 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: F165-0482

Es gilt nicht bloss die PRTR-Datenbank aufzubauen und zu betreiben, sondern auch eine Qualitätssicherung der eintreffenden Daten vorzunehmen und diese anschliessend für die Publikation freizuschalten. Zu den Aufgaben des BAFUs gehört es auch, mit anderen Vertragsparteien des PRTR-Protokolls Informationen auszutauschen und an internationalen Konferenzen für die Schweiz teilzunehmen.

Der bei den Kantonen anfallende Arbeitsaufwand für die Qualitätssicherung der Daten und die Meldungen durch die Betriebe hängt einerseits davon ab, wie viele meldepflichtige Betriebe sich auf dem jeweiligen Kantonsgebiet befinden, und andererseits, wie detailliert die zu prüfenden Daten kontrolliert werden.

2.3.2 Auswirkungen auf die Wirtschaft

Das PRTR erfasst nur Betriebe, die erhebliche Mengen von Schadstoffen freisetzen und grössere Mengen an Abfällen transferieren. Eine erste Einschränkung besteht, indem nur Branchen betroffen sind, die Anlagen nach Anhang 1 aufweisen (teilweise mit Kapazitätsschwellenwerten). Zudem werden nur solche Betriebe erfasst, die einen oder mehrere der im Anhang 2 festgelegten Schadstoffe über dem jeweiligen Schwellenwert freisetzen oder die Abfälle über einem entsprechenden Schwellenwert transferieren. Die Schwellenwerte wurden für grössere Betriebe im europäischen und amerikanischen Wirtschaftsraum festgelegt. Im Vergleich zu diesen Ländern verfügt die Schweiz beispielsweise über einen geringeren Anteil an Schwerindustrie, womit die Schwellenwerte für die schweizerische Industrie vergleichsweise hoch angesetzt sind und somit nur wenige Betriebe meldepflichtig sind.

Die PRTR-Verordnung hält sich ausschliesslich an die Meldepflicht gemäss dem PRTR-Protokoll. Um eine schadstoffspezifische Meldung von Abfällen zu vermeiden, wird gemäss der PRTR-Verordnung nur die Gesamtmenge an gefährlichen respektive anderen Abfällen über den entsprechenden Schwellenwerten verlangt.

Viele dieser Betriebe verfügen schon heute über die erforderlichen Informationen (z.B. für ihr betriebliches Umweltreporting). Da in einigen Fällen die zu meldenden Daten nicht in der für das PRTR notwendigen Form vorliegen, kann dies in der Anfangsphase zu einem gewissen Mehraufwand führen.

Der administrative Aufwand für die meldepflichtigen Betriebe wird dadurch vereinfacht, dass die erforderlichen Daten direkt in eine auf dem Internet basierende Datenbank eingegeben werden können. Der dazu nötige Aufwand hängt direkt von den Freisetzungen oder Transfers eines Betriebs ab und ist deshalb individuell verschieden.

Die Meldepflicht wird auch dadurch erleichtert, dass die Betriebe für gewisse Meldepflichten auf Grund anderer Rechtserlasse dem BAFU die Berechtigung erteilen können, diese Daten direkt in die Datenbank einzutragen. Somit können doppelte Meldungen vermieden werden. Dies gilt insbesondere für Meldungen zu Sonderabfällen, sofern sie im geeigneten Format (Mengen pro Jahr) verfügbar sind. Mit dieser Massnahme kann eine erhebliche Entlastung der Betriebe erreicht werden.

Nach ersten Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 1000 grosse und mittlere Betriebe meldepflichtig werden. Für die Erfassung der Daten bieten sich viele Möglichkeiten an. Messdaten liefern in aller Regel die zuverlässigsten Werte, sind aber finanziell am teuersten. Das PRTR lässt deshalb ausdrücklich auch Berechnungen oder Schätzungen der Freisetzungen und Transfers zu.

6/15 267/2006-01825/06/50/03/F165-0482