Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 15 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: F165-0482
geplant, die öffentlichen Daten des schweizerischen PRTR auch der Europäischen Umweltagentur zur Verfügung zu stellen. Der Betrieb der Datenbank und die Gesamtkoordination obliegen dem BAFU.
2.2.3 Rechtslage
Auf Gesetzesstufe sind alle für die Umsetzung benötigten Rechtsgrundlagen im Umweltschutzgesetz (USG) vorhanden. Zentrale Bestimmungen sind
- für die Erhebung der Daten der Artikel 44 USG in Verbindung mit Artikel 46 USG und
- für die Veröffentlichung die Artikel 6 und Artikel 47 USG.
Das PRTR-Protokoll sieht ausdrücklich vor, dass Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich bleiben. Da das schweizerische PRTR keine besonders schützenswerte Daten enthält, genügt zudem eine die genannten Artikel konkretisierende Verordnung (Art. 17 Datenschutzgesetz).
Die Ratifikation des PRTR-Protokolls der UNECE liegt in der Kompetenz des Bundesrats, weil es sich nur um eine Datensammlung handelt (Art. 39 Abs. 2 Bst. d USG).
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die Umsetzung des PRTR-Protokolls sichergestellt und die für den Vollzug notwendigen Vorschriften geschaffen werden.
2.3 Regulierungsfolgen
2.3.1 Notwendigkeit des PRTR und Auswirkungen auf die Umwelt
Die internationale Gemeinschaft hat rund 86 Schadstoffe identifiziert, die von Betrieben in grösseren Mengen in die Umwelt abgegeben werden. Einige dieser Stoffe werden auch in der Schweiz in grösseren Mengen freigesetzt oder transferiert. Längerfristiges Ziel des PRTR ist es, zur Reduktion dieser Freisetzungen an die Umwelt beizutragen.
Das PRTR ist ursprünglich in den Vereinigten Staaten entwickelt und dort zu einem sehr effizienten Vollzugsinstrument ausgebaut worden. Die amerikanische Umweltbehörde kann über namhafte Erfolge berichten. Das PRTR hat inzwischen aber über verschiedene
internationale Organisationen auch in Europa verbreitet Eingang gefunden. Verschiedene europäische Staaten insbesondere die EU-Mitgliedstaaten können heute bereits ähnliche Entwicklungen wie in den Vereinigten Staaten belegen.
Mit dem Aufbau eines schweizerischen PRTR soll auch in der Schweiz die Freisetzung von Schadstoffen an die Umwelt reduziert werden. Mit der Vorlage der PRTR-Verordnung setzt die Schweiz zwar nur die Mindestanforderungen des UNECE-Protokolls um. Trotzdem
bedeutet die Vorlage eine Harmonisierung des schweizerischen Rechts mit demjenigen der Europäischen Union.
2.3.2 Auswirkungen auf Bund und Kantone
Die Umsetzung des PRTR Protokolls beziehungsweise der Vollzug der PRTR-Verordnung wird bei der Bundesverwaltung (BAFU) zu einem Mehraufwand in der Grössenordnung einer halben Stelle führen. Diese Zusatzbelastung kann amts- bzw. departementsintern im
Rahmen der im Voranschlag und der Finanzplanung eingestellten Ressourcen aufgefangen werden. Im Bereich der Sachausgaben fallen gegenüber den eingestellten Ressourcen beim BAFU keine Mehrausgaben an.
5/15 267/2006-01825/06/50/03/F165-0482