Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/13: Verordnung über das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung · 22 Seiten

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sung und lässt die eindeutige Kategorisierung des EHB im heutigen Hochschulsystem nicht zu.

2.2 Kooperation

Fast durchwegs wird von den Vernehmlassenden betont, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit des EHB mit anderen Hochschulen und namentlich den bestehenden weiteren Bildungsinstitutionen und Fachverbänden sei. Unterschiedliche Kreise (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit, Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, Schweiz. Konferenz Pflegebildungen im Tertiärbereich, Schweiz. Plattform für Ausbildungen im Sozialbereich, Verband Heime und Institutionen Schweiz, Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe) fordern die Verankerung ihrer eigenen Bildungsinstitution als Kooperationspartner in der Verordnung.

Der besonderen Bedeutung und der Verpflichtung zu einer engen Kooperation mit anderen Hochschulen, Bildungsinstitutionen und Berufsverbänden wird nun mit einem eigenen Artikel Rechnung getragen.

2.3 Bildungsangebot und Forschung des EHB

Viele Stellungnahmen verlangen eine detailliertere Regelung des Bildungsangebotes. Neben der Forderung, die Zulassungsbedingungen im Detail zu regeln, die Titel und Inhalte der übrigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote festzulegen, bis zu Präzisierungen im Zusammenhang mit dem Masterstudiengang, gab es zahlreiche Hinweise. Eine besondere Interpretationsschwierigkeit stellte sich bei den Diplomstudiengängen, dem quantitativ wichtigsten Angebot. Es sei zu wenig klar, ob Berufsleute aus der Praxis künftig noch ein Diplom als Berufsschullehrperson erwerben können.

Mit einem Verweis auf das Berufsbildungsgesetz sowie auf die Richtlinien der SUK zur koordinierten Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen sollen die Unklarheiten ausgeräumt werden. Damit wird klarer aufgezeigt, dass in diesem Hochschulinstitut sowohl die gesetzlichen Grundlagen aus dem Berufsbildungsgesetz wie auch die Bestimmungen für Hochschulstudierende respektiert werden müssen.

Einige Vernehmlassungen (Christlich-soziale Partei, Grüne Partei der Schweiz, Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen, Schweiz. Bankiervereinigung, Schweiz. Verband für allgemein bildenden Unterricht, Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Tessin) vermissen Bestimmungen zur praxisorientierten Berufsbildungsforschung. Der entsprechende Auftrag ist im Berufsbildungsgesetz umschrieben und wird im Rahmen des Leistungsauftrages bestimmt. Die Verordnung soll schlank bleiben und sich auf das Notwendige beschränken. Nur von einer Seite (SVP) wird die Forschungstätigkeit des EHB grundsätzlich hinterfragt. Drei Stellungnahmen (Kantone AG und TG, Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten) bezweifeln, dass das EHB die kritische Grösse für qualitativ hoch stehende Forschung erreicht.

2.4 Zusammensetzung des EHB-Rates

Eine Vielzahl von Vernehmlassenden spricht sich für eine Aufstockung der Zahl der EHB-Ratsmitglieder aus. Die Kantone verlangen, dass sie mit je einem Vertreter oder einer Vertreterin aus allen drei Sprachregionen repräsentiert sind. Die Organisationen der Arbeitswelt beantragen eine gewichtigere Vertretung, damit der Stimme der Wirtschaft besser Rechnung getragen werden könne. Auch sollen sämtliche Fachbereiche, insbesondere die neu der Bun-