Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/55: Verordnung über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS), ZEMIS-Verordnung · 20 Seiten

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Resultate der Anhörung zum Entwurf der ZEMIS-Verordnung, 1. November 2005

„Im Hinblick auf die Tätigkeiten unserer tripartiten Kommission scheint es uns zudem wichtig, dass man über verhältnismässig detaillierte Statistiken verfügt, die auf konstitutiven Elementen der Meldung (Nationalität der entsandten Arbeitskräfte, Art der Tätigkeit, Arbeitsort usw.) beruhen.“

Sie schlagen daher folgende Formulierung vor:

”Das Bundesamt stellt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden online die statistischen Daten zur Verfügung, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Statistiken dürfen jedoch auf keinen Fall dazu dienen, persönliche Daten durch Kombination zu rekonstruieren.“

Die Tripartite Kommission SG argumentiert, bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben seien die Kontrolleure darauf angewiesen, die Daten selber abfragen und auswerten zu können; dabei sollte anhand verschiedener Kriterien ein Abfrageergebnis - sowohl bei der Entsendung als auch bei der Anstellung von ausländischen Arbeitnehmern durch einheimische Betriebe - erzielt werden können. Die tripartite Kommission müsse sich auch Kenntnis darüber verschaffen können, welchen Einfluss der freie Personenverkehr auf den Arbeitsmarkt ausübe. Hierfür sei es unerlässlich, dass sie bestimmte Daten abfragen könnten (z.B. die Anzahl ausländischer Entsendebetriebe, welche innert eines zu definierenden Zeitraums im jeweiligen Kanton tätig sind/waren). Die in Artikel 21 genannte Möglichkeit, anonymisierte Informationen über das Bundesamt für Statistik einzuholen, helfe beim Vollzug der flankierenden Massnahmen nicht weiter.

Die Tripartite Kommission SH gibt grundsätzlich dieselbe Stellungnahme ab wie der VSAA. Zudem weist sie darauf hin, dass die betreffenden Daten bis anhin in einer separat geführten kantonalen Statistik gesammelt werden mussten und es deshalb wünschenswert wäre, wenn die benötigten Daten direkt über das System ZEMIS herausgefiltert werden könnten.

Für das KIGA TG ist es von grosser Bedeutung, selbst statistische Aufstellungen vornehmen zu können, da entsprechende Anfragen von Seiten der Medien und politischer Vertreter oft rasch beantwortet werden müssen. Ansonsten entspricht ihre Stellungnahme derjenigen des VSAA.

Das KIGA JU betont, wie wichtig und notwendig es für seinen Dienst ist, in sämtlichen Bereichen, mit eingeschlossen dem Asylbereich, weiterhin das Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen zu können. Zudem unterstreicht das Amt die Wichtigkeit der Statistik, zu der die Kantone jederzeit Zugang haben müssten.

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