Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/55: Verordnung über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS), ZEMIS-Verordnung · 20 Seiten

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Resultate der Anhörung zum Entwurf der ZEMIS-Verordnung, 1. November 2005

Das Migrationsamt SO geht davon aus, dass die erarbeiteten Bestimmungen mit den Vorgaben der angenommenen Abkommen von Schengen und Dublin übereinstimmen.

Das zusätzliche Aufnehmen von hängigen kantonalen Beschwerdeverfahren bzw. von deren Erledigung entspreche einem aktuellen Bedürfnis der kantonalen und kommunalen Ausländerbehörden. Das Migrationsamt schlägt deshalb vor, im Hinblick darauf eine Bestimmung neu in die Verordnung aufzunehmen, die sich an Artikel 9 der vorliegenden Verordnung orientiert.

Arbeitsmarktbehörden:

Für den VSAA ist in der ZEMIS-Verordnung nicht genau ersichtlich, welche Nutzungsmöglichkeiten für das Meldeverfahren (Entsendegesetz; SR 823.20) mit den einzelnen Zugriffsrechten verbunden sind.

Die Möglichkeit der Abfrage anonymisierter Informationen des Bundesamts für Statistik reiche für den Vollzug der flankierenden Massnahmen nicht aus; die Vollzugsstellen der flankierenden Massnahmen mit den tripartiten Kommissionen seien jedoch darauf angewiesen, kurzfristig und gezielt Daten abfragen und auswerten zu können.

KIGA FR / KIGA JU / Tripartite Kommission SH

Diese Stellen wünschen einen Online-Zugriff auf statistische Daten (Meldeverfahren;

Entsendegesetz; SR 823.20), um den Einfluss des freien Personenverkehrs auf den schweizerischen Arbeitsmark auswerten zu können.

Das KIGA JU betont, wie wichtig und notwendig es sei, in allen Bereichen, mit eingeschlossen den Asylbereich, das Recht auf Akteneinsicht weiterhin wahrnehmen zu können.

Für das KIGA ZH ist es zwingend notwendig, über sämtliche Informationen, die Meldungen betreffen, zu verfügen. Für die Sanktionierung von Meldepflichtverletzungen benötige sie deshalb Einsicht in die Datenfelder "Eingangsdatum der Meldung" und "Art des Ausweises" (für die Schweiz).

Tripartite Kommissionen:

Die Tripartite Kommission VD wünscht die statistischen Daten selbst online im ZEMIS abrufen zu können. Da solche technischen Funktionen im Projekt ZEMIS offensichtlich nicht vorgesehen seien, zweifelt die Kommission daran, dass das Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich tatsächlich die notwendigen Informationen betreffend die flankierenden Massnahmen liefern könne. Sie stellt mit Bedauern fest, dass dieses Instrument den paritätischen Kommissionen nur am Rande nützlich sein werde, da es nicht grundsätzlich auf die Aufgabe der Überwachung des Arbeitsmarktes ausgerichtet sei.

Die Tripartite Kommission GE ist mit den Zugriffsrechten grundsätzlich zufrieden,

wünscht jedoch zusätzlich einen Zugriff auf Fernhaltemassnahmen, um die Meldungen der entsandten Arbeitnehmer/-innen zu überprüfen. Im Asylbereich wünscht sie zudem einen Zugriff auf die Datenfelder Identität, Statut, Wohnort, Erwerbstätigkeit der Asylsuchenden und der vorläufig aufgenommenen Personen.

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