Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/55: Verordnung über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS), ZEMIS-Verordnung · 20 Seiten

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Resultate der Anhörung zum Entwurf der ZEMIS-Verordnung, 1. November 2005

Asylkoordinatoren und Flüchtlingskoordinatoren:

Die Asylbehörde ZH beanstandet, aus der Bezeichnung der Datenfelder gehe nicht klar hervor, welche Daten darin genau aufgeführt werden. Insoweit sei eine abschliessende Stellungnahme nicht möglich. Abschliessend beantragt die Asylbehörde einen Zugriff auf die gleichen Daten, wie sie heute im AUPER verfügbar sind.

Die Asylbehörde ZG macht auf Datenfelder aufmerksam, welche in der Asylverordnung 3 enthalten gewesen, hingegen im Datenkatalog ZEMIS nun nicht mehr aufgeführt seien.

Die Asylbehörde AR mahnt, die Lesbarkeit des Datenkatalogs sei zu verbessern. Sie macht zudem auf Datenfelder aufmerksam, welche in der Asylverordnung 3 waren und im Datenkatalog ZEMIS nicht mehr aufgeführt sind.

Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)

Sie stellt fest, der grundlegenden Kritik sei leider nicht Rechnung getragen worden: Die Tatsache, dass der Umfang der Zugriffsrechte auf besonders schützenswerte Daten mittels einer Verordnung geregelt wird, ist in den Augen der SFH im Hinblick auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz eine zu weit gehende Delegation der Gesetzgebungskompetenz. Ansonsten sei der vorliegende Verordnungsentwurf grundsätzlich nicht mehr zu beanstanden.

KKPKS

Sie fordert, der Umfang der Zugriffsrechte dürfe mit der neuen ZEMIS-Verordnung nicht geschmälert werden und sollte mindestens den heutigen Gegebenheiten entsprechen.

Die Bedürfnisse der Polizeikorps der Schweiz seien aufgrund der föderalistischen Struktur unterschiedlich; sie hingen von der kantonalen Aufgabenteilung insbesondere zwischen der jeweiligen Fremdenpolizeibehörde und der entsprechenden Behörde der Kantonspolizei ab. Wie der Kommentar zur Verordnung festhalte, müsse hinsichtlich der Zugriffsprofile Flexibilität gewährleistet sein. Die Schaffung von individuellen Zugriffsprofilen sei denn auch unabdingbar. Im Rahmen der Umsetzung der Verordnungsbestimmungen seien die Modalitäten zur Bestimmung dieser individuellen Zugriffsprofile klar und den Bedürfnissen der Kantone bzw. den Kantonspolizeikorps angepasst festzulegen.

Sie präzisieren, der Ausländer- und Bürgerrechtsdienst Bern (ABD Bern) sei anders strukturiert als die anderen kantonalen Polizeibehörden. Dieser erfülle z.T. auch migrationsrechtliche Aufgaben (z.B. Ausstellung von Einreisesperren). Der ABD Bern sei deshalb - in Bezug auf den Zugriffsumfang - wie bis anhin speziell (individuelles Zugriffsprofil) zu behandeln.“

Bürgerrechtsbehörden:

Die Bürgerrechtsbehörde ZH ist grundsätzlich an der Nutzung des neuen Systems ZEMIS interessiert. Allerdings scheint ihr die technische Umsetzung noch unklar.

Die Bürgerrechtsbehörde BL begrüsst den Zugriff auf ZEMIS für die Bürgerrechtsbehörden sehr. Diese Möglichkeit werde diesen eine effizientere Erfüllung ihrer Aufgaben erlauben.

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