Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/55: Verordnung über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS), ZEMIS-Verordnung · 20 Seiten
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Resultate der Anhörung zum Entwurf der ZEMIS-Verordnung, 1. November 2005
Weitere Teilnehmer (insbesondere Konferenzen, Vereinigungen, Verbände):
• Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)
• Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS)
• Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst
• Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen
• Schweizerischer Verband der Einwohnerkontrollen (SVEK)
• Departement des Innern, Kanton Schwyz (Departement des Innern, SZ)
• Département des institutions et des relations extérieures du canton de Vaud (Behörden des Kantons VD [konsolidierte Stellungnahme])
4. Stellungnahmen und Vorschläge
4.1 Überblick
Die Mehrheit der Teilnehmer begrüsst die Vorlage. Die Ablösung der im Gebrauch befindenden Systeme durch ein neues, den Ausländer- und Asylbereich umfassendes Informationssystem wurde ebenso positiv beurteilt wie die klare und verständliche Formulierung der neuen Gesetzestexte.
Die meistgenannten Bemerkungen waren die folgenden:
• Verschiedene Teilnehmer – Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sowie tripartite Kommissionen – haben den Wunsch geäussert, aufgrund ihrer eigenen Daten im ZEMIS selber Statistiken erstellen zu können.
• Diverse Anträge betreffen einen erweiterten Zugriff auf Daten im ZEMIS.
• Artikel 19 "Archivierung und Löschung" wurde in mehreren Stellungnahmen wie folgt beanstandet: Die Daten von eingebürgerten Personen sollen frühestens nach Ablauf von fünf Jahren gelöscht werden, da nach Artikel 41 Bürgerrechtsgesetz (SR 141.0) eine Einbürgerung innerhalb von fünf Jahren nichtig erklärt werden kann.
Folgende Teilnehmer haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet oder hatten zur Vorlage keine Bemerkungen anzubringen:
• Bürgerrechtsbehörde LU
• Asylbehörde TG
• Asylbehörde OW
4.2 Allgemeine Bemerkungen
Migrationsbehörden:
Die VKM beantragt, vor Erteilung der einzelnen Zugriffsrechte auf ZEMIS sollte von den künftigen Benutzern ein Strafregisterauszug sowie eine Datenschutzerklärung verlangt werden.
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