Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/121: Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz · 46 Seiten

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- Verordnung des EJPD vom 9, September 1998 über die Reproduktion von Daten der amtlichen Vermessung (RDAV-EJPD)9;

- Verordnung vom 1. September 1938 betreffend die Abgabe und den Verkauf der neuen Landeskarten10;

- Verordnung vom 28. November 1991 über die Abgabe und den Verkauf von Landeskarten11;

- Verordnung vom 6. Oktober 1980 über Prüfungsgebühren für Vermessungstechniker12.

Das mit diesem Bericht vorgelegte Gesetzgebungspaket auf Verordnungsstufe enthält sämtliche notwendigen Anpassungen des Verordnungsrechts an das GeoIG. Erst später – nämlich mit der Einführung des Katasters nach Artikel 16 ff. GeoIG – wird eine Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen geschaffen werden.

1.1.4.2 Vorgehen: Organisation, Methode

Wie bereits das Geoinformationsgesetz sollen auch die zugehörigen Ausführungsbestimmungen in einem partizipativen Prozess erstellt werden. Deshalb wurde für jeden Regelungsbereich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der neben Fachpersonen aus swisstopo auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Bundesämter und der Fachorganisationen angehören. In der Übersicht präsentiert sich die Projektorganisation wie folgt:

Arbeitsgruppe Leiter/in vertretene vertretene

Bundesämter Organisationen

Allgemeines Geoinformations- U. Gerber ASTRA, SOGI, KKVA,

recht (swisstopo) ARE, BFS, KKGEO, SIK-

BAFU GIS, KPK, IG SSV

Landesvermessung M. Roggli ETH KKVA

(swisstopo)

Amtliche Vermessung M. Sinniger BJ (EGBA) KKVA, KKGEO,

(swisstopo) IGS, SOGI,

Geografische Namen M. Nicodet BAV, BFS KKVA;POST,

(swisstopo) SBB, SOGI

Geometerausbildung P. A. Droz --- KKVA, IGS, geo-

(Prüfungskomm.) suisse

Landesgeologie Ch. Beer --- Vertr. Kantone,

(swisstopo) EGK, IDA Geologie, CHGEOL

9 SR 510.622.2

10 SR 510.623

11 SR 510.623.1

12 SR 211.432.263.1 (wird heute bereits nicht mehr angewendet)