Bericht AsylG
Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten
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Parteien: CVP, GPS, SP, SVP
Interessierte Kreise: AIn, Caritas, Caritas Bern, CSP, EKF, FER, Gastrosuisse, HEKS,
SAV, sek, SFH, SGB, SGeV, SODK/KKJPD, SRK, SSV, TS, Unia, CVAM, VKM
Keine Bemerkungen: hotelleriesuisse, Swiss
Ablehnung
Kantone: VD, VS
Parteien: Asylbrücke ZG
Interessierte Kreise:
Asylbrücke ZG:
- Fr. 15'000.-- ist durch Fr. 12'000.-- zu ersetzen (gemäss Botschaft)
- Da mit der Sonderabgabe die solidarische Haftung entfällt, ist das Anrechnen an die Sonderabgabe des Ehegatten systemwidrig.
VD: Bevor eingezahlte Sicherheitsleistungen, die den Betrag von Fr. 15'000.-- übersteigen, ausgezahlt werden, sollten allfällige Schulden beim Kanton beglichen werden. Im Weiteren müssen die Kantone/Gemeinden bei Auszahlungen an die Kontoinhaber eine Kopie des Schreibens erhalten. Dies muss in den Übergangsbestimmungen geregelt werden.
VS wünscht, dass die Kantone resp. das zuständige Gemeinwesen bei allfälligen Auszahlungen informiert werden. Diese Informationspflicht soll in den Übergangsbestimmungen geregelt werden.
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