Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 20 Seiten

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sichergestellt, dass die Ausweise weltweit anerkannt und gelesen werden können. Zu erwähnen sind namentlich die Normen der International Organization for Standardization (ISO) und diejenigen der ICAO. Die Entscheide legen gestützt auf diese Normen fest:

- in welchem Format das Gesichtsbild (jpeg und jpeg2000) und die

Fingerabdrücke (WSQ) zu speichern sind;

- die Art des Datenträgers (Chip mit Radio Frequency Identification

Technologie, RFID16);

- die logische Datenstruktur auf dem Chip;

- Spezifikationen für die Sicherheit der digital im Chip gespeicherten Daten.

Sowohl das Gesichtsbild als auch die Fingerabdrücke werden als Bilder gespeichert; es werden die Abdrücke des linken und des rechten Zeigefingers aufgenommen. Können von diesen Fingern keine Abdrücke abgenommen werden, ist eine Reihenfolge für einen möglichen Ersatz festgelegt.

Während die internationalen Normen in einzelnen Bereichen, namentlich auch des Datenschutzes, Optionen offen lassen, werden im Entscheid der EU-Kommission verbindliche Vorgaben in diesen Bereichen gemacht. Insbesondere zu erwähnen ist der Schutz der im Chip gespeicherten Daten vor dem unberechtigten Auslesen aus der Ferne durch das so genannte Basic Access Control Verfahren (BAC) und die Zugangs- bzw. Lesebeschränkung auf die in Zukunft im Chip gespeicherten Fingerabdrücke durch das so genannte Extended Access Control Verfahren (EAC).

Die ICAO wie auch die USA verlangen zwingend nur die elektronische Speicherung des Gesichtsbilds, als weltweit anerkanntes interoperables biometrisches Erkennungsmerkmal. Aus diesem Grund müssen auch alle Stellen, die Ausweise kontrollieren (z. B. Grenzkontrollbehörden), das elektronisch gespeicherte Gesichtsbild lesen können. Es handelt sich hierbei um dasselbe Bild, wie es im Pass eingebracht wird und von blossen Augen erkannt werden kann. Da es technisch möglich wäre, RFID-Chips aus Distanz und ohne das Wissen der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers auszulesen, schreibt die Spezifikation der EU-Kommission den Einsatz von BAC vor. Um einen mittels BAC geschützten Ausweis lesen zu können, muss dieser der Kontrollbehörde übergeben, von dieser geöffnet und die maschinenlesbare Zone (MRZ) im Ausweis eingelesen werden. Erst dann können die Chip-Daten ausgelesen werden. Die im Chip gespeicherten Daten werden zusätzlich mit einer digitalen Signatur versehen, so dass deren Echtheit sichergestellt und überprüft werden kann. Um die Echtheit der Schlüssel überprüfen zu können, müssen die beteiligten Länder untereinander die entsprechenden Zertifikate austauschen. Vorerst soll dieser Austausch auf diplomatischem Weg, später gegebenenfalls elektronisch erfolgen. Um diese Schlüssel generieren, die Ausweise signieren und mit den anderen Staaten austauschen zu können, ist der Aufbau und Betrieb einer Public Key Infrastructure (PKI) sowie eines Public Key Directories (PKD) notwendig.

Für die Fingerabdrücke ist gemäss Spezifikation der EU-Kommission mit dem EAC ein noch weitergehender Zugriffschutz vorgeschrieben. Für das Lesen der

16 Als Speichermedium für die biometrischen Daten verlangen auch die ICAO- Empfehlungen einen elektronischen Chip, der mittels RFID-Technologie ausgelesen werden kann. RFID (Radio Frequency Identification) ist eine Identifikationstechnologie, die mit Funksignalen arbeitet.