Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 20 Seiten
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Bericht
1 Allgemeiner Teil
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Biometrischer Pass als neue Passart
Es ist ein Bestreben der internationalen Gemeinschaft, Pässe und andere Reiseausweise so zu gestalten, dass die Identifikation der Reisenden problemlos möglich ist und dadurch das Reisen erleichtert wird. Andererseits müssen auch Missbräuche (z. B. durch Fälschungen, Diebstahl eines Ausweises, Gebrauch der Identität einer anderen, ähnlich aussehenden Person) verhindert und bekämpft werden. Angesichts dieser Bestrebungen sowie gestützt auf neue technische Möglichkeiten rückte der so genannte biometrische Pass in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergrund. Diese neue Passart ist auch unter der Bezeichnung elektronischer Pass bekannt: Zum einen basiert der Pass auf Digitaltechnologie (die Daten werden auf einem Chip gespeichert und lassen sich nur mit Hilfe eines Lesegerätes abrufen); zum anderen enthält dieser Chip biometrische Daten der Inhaberin oder des Inhabers wie Grösse oder die Beschreibung gewisser physischer Merkmale. So wird der Chip auch ein Gesichtsbild enthalten. Es ist das gleiche Bild, das auch in den Pass eingebracht wird. Bei der Kontrolle eines solchen Ausweises werden die Daten aus dem Chip ausgelesen und das Gesichtsbild wird mit dem von einer Kamera erfassten Gesichtsbild der betreffenden Person elektronisch verglichen.
Biometrische Daten im Pass sind an sich nichts Neues. Längst finden sich in Pässen Angaben zur Grösse, das Gesichtsbild oder die Unterschrift. Die Speicherung auf dem Chip gewährleistet im Vergleich zu einem herkömmlichen Ausweis jedoch eine höhere Sicherheit und ermöglicht den elektronischen Vergleich mit den Daten der Inhaberin oder des Inhabers des Ausweises.
1.1.2 Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation1
Die ICAO, deren Mitglied die Schweiz ist2, legt die Standards für Ausweise fest, die für internationale Reisen verwendet werden, und erlässt entsprechende Empfehlungen. So empfiehlt die ICAO nun auch die Einführung von biometrischen Daten in Pässen. Gleichzeitig legt die ICAO auch Standards fest, die es bei der Herstellung von biometrischen Pässen oder anderen Ausweisen zu beachten gilt, denn nur so kann die globale Interoperabilität sichergestellt werden. Als verbindliches biometrisches Merkmal bestimmte die ICAO ein elektronisch gespeichertes Gesichtsbild in einem Standardformat (jpeg oder jpeg 2000). Als optionale, zusätzliche Merkmale stehen Fingerabdrücke sowie Irisbild3 zur Verfügung. Weiter sind die bereits heute im Pass enthaltenen Daten, wie z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum etc. im Chip zu speichern.
1 International Civil Aviation Organization, ICAO.
2 Vgl. Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt, SR 0.748.0
3 Es ist kein Staat bekannt, der Irisbilder in Pässen speichert.