Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 20 Seiten
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1.1.4.2 Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes
Die Stimmbürger haben am 5. Juni 20056 die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin angenommen. Die Assoziierungsabkommen verpflichten die Schweiz, alle Bestimmungen zu übernehmen, die am 26. Oktober 2004 Teil des Schengen- und Dublin-Besitzstandes waren7. Sie hat sich zudem bereit erklärt, alle späteren schengen- und dublinrelevanten Erlasse (Weiterentwicklungen des Schengen- und Dublin-Besitzstandes) grundsätzlich zu übernehmen und soweit erforderlich in das Schweizer Recht umzusetzen.
Die EG-Ausweisverordnung sowie die beiden darauf bezogenen Entscheidungen der Kommission stellen eine solche Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, da sie nach dem 26. Oktober 2004 verabschiedet wurde. Solche Rechtsakte sind von der Schweiz als zukünftiger Schengen-Staat nach Massgabe eines besonderen Verfahrens unter Wahrung der direktdemokratischen Rechte8 zu übernehmen und im innerstaatlichen Recht umzusetzen (vgl. nachstehend Ziff. 2.3).
1.2 Vorgehensweise auf Bundesebene
1.2.1 Vorarbeiten
Aufgrund der internationalen Entwicklung hat der Bundesrat am 10. September 2003 beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Machbarkeitsstudie zur Einführung von biometrischen Daten in Schweizer Reiseausweisen in Auftrag gegeben. An der Sitzung vom 15. September 2004 hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie Kenntnis genommen. Der Bundesrat erachtete auf Grund der internationalen Gegebenheiten die Einführung von biometrischen Daten im Pass als eine Notwendigkeit, um die Reisefreiheit von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten und den hohen Sicherheitsstandard des Schweizer Passes im internationalen Vergleich sicherzustellen. Er hat in der Folge das EJPD, insbesondere im Hinblick auf die Forderung der USA, mit der Einführung von biometrischen Pässe im Rahmen eines auf maximal fünf Jahre befristeten Pilotprojektes sowie der Erarbeitung eines Entwurfs zur Revision des Ausweisgesetzes (AwG)9 beauftragt. Die Kosten für das befristete Pilotprojekt wurden auf 14 Millionen Franken veranschlagt.
Im Juni 2005 hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung zu den Ergebnissen dieser Arbeiten eröffnet: Die Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VawG)10 für die Ausstellung von biometrischen Pässen ab September 2006 im Rahmen eines Pilotprojektes und die Revision des AwG im Hinblick auf die definitive Einführung biometrischer Ausweise. Die Vorentwürfe
6 Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin, BBl 2004 7149.
7 Für das Schengen-Assoziierungsabkommen vgl. BBl 2004 6458 ff. und 6467 ff.
8 Vgl. die Botschaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen (Bilaterale II), BBl 2004 5965, 6130 ff.; ebenso die Erwägung 14 der EG- Ausweisverordnung.
9 Ausweisgesetz, AwG, SR 143.1
10 Ausweisverordnung, VAwG, SR 143.11