Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 20 Seiten
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wurden bereits unter Beachtung der Anforderungen und der technischen Normen erstellt, wie sie die EG-Ausweisverordnung und die erste Entscheidung der Kommission statuieren.
Am 17. März 2006 hat der Bundesrat die oben genannte Verordnungsrevision verabschiedet11. Die revidierte Verordnung wird am 4. September 2006 in Kraft gesetzt, gestützt darauf können ab diesem Zeitpunkt im Rahmen des Pilotprojektes biometrische Pässe beantragt und produziert werden.
1.2.2 Auswirkungen der Verpflichtung zur Übernahme der Schengen-Weiterentwicklungen
Mit der Annahme der Abkommen über die Assoziierung der Schweiz an Schengen und Dublin am 5. Juni 2005 durch das Schweizer Volk ergibt sich eine veränderte Situation. Die Schweiz hat nun die EG-Ausweisverordnung sowie die Entscheidungen der Kommission als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Schengen-Assoziierungsübereinkommens umzusetzen und biometrische Pässe und Reisedokumente definitiv einzuführen. Die Schweiz hat die Assoziierungsabkommen im März 2006 ratifiziert. Die Ratifikation durch die EU-Mitgliedstaaten wird Anfang 2007 erwartet, einen Monat später würde das Abkommen in Kraft treten. Dies bedeutet, dass spätestens Anfang 2009 die gesetzlichen Grundlagen vorliegen und biometrische Pässe definitiv eingeführt werden müssen. Bei der Planung ist jedoch zu berücksichtigen, dass bis Anfang 2009 auch eine allfällige Referendumsabstimmung durchgeführt werden muss. Wird das Referendum nicht ergriffen, muss die Einführung so früh wie möglich erfolgen. Unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsprozesses müssen biometrische Pässe somit voraussichtlich bis Herbst/Anfang Winter 2008 definitiv eingeführt werden (vgl. Ziffer 2.3).
1.2.2.1 Folgen für die laufende Revision des Ausweisgesetzes
Da die Vorentwürfe zur Ausweisgesetzgebung bereits unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und technischen Normen der EG-Ausweisverordnung vom 13. Dezember 2004 erstellt wurden, können die Arbeiten zur Revision des Ausweisgesetzes zwar nicht zeitlich aber inhaltlich wie geplant fortgesetzt werden.
Durch die Pflicht zur definitiven Einführung biometrischer Daten wird die Dauer des Pilotprojekts im Gegensatz zur ursprünglich geplanten Dauer von maximal fünf Jahren zwingend auf rund eineinhalb bis zwei Jahre verkürzt werden.
1.2.2.2 Folgen für das Ausländerrecht
Die EG-Ausweisverordnung führt dazu, dass die Schweiz biometrische Daten nicht nur in Schweizer Pässen, sondern auch in den Reisedokumenten für ausländische Personen einführen muss.
11 Vgl. AS 2006 2611.