Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 20 Seiten

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können. Einschliesslich Fachperson Biometrie sind beim Bund bei der definitiven Einführung biometrischer Pässe somit 4 neue zusätzliche Stellen zu schaffen.

Die definitive Einführung des biometrischen Passes wird bei den schweizerischen Vertretungen im Ausland einen Mehraufwand verursachen. Für die zukünftige Bearbeitung von Anträgen für Pässe mit biometrischen Daten ist mit einem erhöhten Zeitaufwand zu rechnen. Hinzu kommt, dass Bürgerinnen und Bürger die Funktionsfähigkeit des Passes sowie dessen Inhalt in den Auslandvertretungen prüfen lassen können. Für die Erfüllung dieser Aufgaben geht das EDA von einem zusätzlichen Stellenbedarf von 30 Vollzeitstellen in den schweizerischen Auslandvertretungen aus.

Für den technischen Support und die Beratung der Auslandvertretungen benötigt das EDA zwei weitere Vollzeitstellen.

4.1.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Auf Grund des Kostendeckungsprinzips hat die Einführung des biometrischen Passes für die Kantone keine mittelbaren Kosten zur Folge. Die Kantone sollen die Kosten für die Beschaffung, den Unterhalt und den Ersatz der für die Ausstellung von biometrischen Pässen notwendigen Infrastruktur tragen. Darüber hinaus müssen geeignete Räume und Personal zur Verfügung gestellt werden. Zur Deckung dieser Kosten werden die Kantone, wie dies bereits beim Pass 03 der Fall ist, einen entsprechenden Anteil an der schweizweit einheitlichen Passgebühr erhalten. Bundesgelder sind hierfür nicht vorgesehen.

Es wird unter Berücksichtigung des ihnen zustehenden Gebührenanteils Sache der Kantone sein, zu bestimmen, an welchen und an wie vielen Stellen in Zukunft im betreffenden Kanton Ausweise beantragt werden können (vgl. Artikel 5 VE-AwG). Entsprechend den kantonalen Gegebenheiten werden die notwendigen Investitionen unterschiedlich ausfallen.

4.1.3 Berechnung der Passgebühr

Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion Amherd (06.3165), Schweizer Pass, festgehalten hat, soll die Passgebühr auf Verordnungsstufe festgelegt werden. Diese soll möglichst niedrig, aber trotzdem kostendeckend sein. Insbesondere sollen die Kantone angemessen für ihre Tätigkeiten (Antrags- und Identitätsüberprüfung) entschädigt werden. In Zusammenarbeit mit den Kantonen und den beteiligten Stellen des Bundes (EDA, EFD und EJPD) müssen die diesbezüglichen Berechnungen noch erstellt werden. Um diese Berechnungen durchführen zu können, muss im Rahmen der Projektarbeiten in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen das Ausstellungsverfahren für biometrische Pässe noch im Einzelnen festgelegt werden.

4.1.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Einführung des biometrischen Passes hat eine positive Auswirkung in Bezug auf die Reisefreiheit für Schweizer Staatsangehörige. Mit dem biometrischen Pass wird der Verbleib im Visa Waiver Program (VWP) der USA sichergestellt. Für die Schweizer Wirtschaft ist es von allergrösster Bedeutung, auch weiterhin am VWP