Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 20 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht

4.2.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Angesichts der geringen Anzahl biometrischer Reisedokumente für ausländische Personen, welche jährlich ausgestellt werden, sind die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft gering.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Vereinbarkeit mit der Verfassung und dem internationalen Recht

Die vorgesehenen Anpassungen sind mit der Verfassung und dem internationalen Recht vereinbar.

5.2 Genehmigungsbeschluss

Die Übernahme der EG-Ausweisverordnung ist als Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages zu betrachten, da neue Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und denjenigen Mitgliedstaaten, die durch diese Rechtsakte gebunden werden, entstehen. Eine selbständige Vertragsabschlusskompetenz des Bundesrates nach Artikel 7a RVOG liegt nicht vor, da die Vereinbarung zur Einführung von biometrischen Daten in Ausweisen nicht als Vertrag mit beschränkter Tragweite bezeichnet werden kann. Der Vertrag unterliegt deshalb gemäss Artikel 166 Absatz 2 BV der Genehmigung durch die Eidgenössischen Räte. Dieses Verfahren gilt für die EG-Ausweisverordnung.

Die Übernahme der durch die Kommission vorgenommenen Weiterentwicklungen betreffend die technischen Spezifikationen fällt hingegen in die Abschlusskompetenz des Bundesrates (Art. 7a RVOG).

5.3 Erlassform bzw. Umsetzungsgesetzgebung

Die Einführung biometrischer Daten in Pässen und Reiseausweisen für ausländische Personen hat in Form einer Abänderung des AwG und des AuG zu erfolgen (Artikel 163 Absatz 1 und Artikel 164 Absatz 1 BV).

5.4 Folgen der Nichtrealisierung

Im Falle der Nichteinführung von biometrischen Pässen und Reisedokumenten würde das – im Schengen-Assoziierungsübereinkommens vorgesehene – spezielle Verfahren zur Anwendung gelangen, das zur Aussetzung bzw. sogar zu Beendigung des Abkommens führen kann. Daneben würde eine Nichteinführung den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program (VWP) der USA in Frage stellen mit der Folge, dass die Wiedereinführung der Visumspflicht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger drohen könnte.

Anhang: Note (Entwurf) inkl. EG-Ausweisverordnung

Erlassentwurf