Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 20 Seiten

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4 Auswirkungen

4.1 Im Bereich biometrischer Pass

4.1.1 Auswirkungen auf den Bund

4.1.1.1 Ausgangslage

Wie bereits beim heutigen Pass 03 soll nach dem Kostendeckungsprinzip verfahren werden. Bei den nachfolgend erläuterten finanziellen Auswirkungen der definitiven Einführung des biometrischen Passes handelt es sich um finanzwirksame Ausgaben. Diese Ausgaben für die Entwicklung, die Infrastruktur, das Antragsverfahren sowie die Produktion des biometrischen Passes sollen jedoch vollumfänglich durch die zu erhebende Gebühr gedeckt werden. Der Preis wird grundsätzlich nicht subventioniert. Hingegen soll am heutigen Grundsatz, dass für Kinder eine tiefere Passgebühr erhoben wird, festgehalten werden. Die Mindereinnahmen werden durch die Gebühr für Erwachsenenpässe gedeckt.

4.1.1.2 Projektabwicklung definitive Einführung biometrischer Pässe

Für die Projektleitung, Einführung des neuen Ausstellungsverfahrens für biometrische Pässe, Schulung der Benutzer, Information der Bevölkerung (z. B. Hot-Line, E-Mail-Anfragen, Medienkampagnen etc.) und insbesondere Beschaffung und Aufbau der technischen Infrastruktur sind 7 befristete Projektstellen notwendig. Zur Weiterverfolgung und Betreuung des Pilotprojektes sowie der Erstellung des Berichts gemäss Artikel 61terAbsatz 5 VAwG ist der Projektleiter des Pilotprojektes bis zu dessen Abschluss weiterzubeschäftigen.

Bis 2009 wird für die Beschaffung und den Aufbau der IT-Infrastruktur sowie der Erfassungssysteme für biometrische Daten und die Umrüstung der Produktionsanlagen mit Investitionen von rund 19.8 Millionen Franken gerechnet. Für externe Dienstleistungen, Personal, die Information der Bevölkerung sowie die Ausbildung ist mit Ausgaben in der Höhe von 10 Millionen Franken zu rechnen. Für bauliche Massnahmen in den Schweizerischen Auslandvertretungen des EDA sind 3 Millionen Franken vorzusehen. Die Höhe der Investitionskosten hängt massgeblich von der Anzahl der im Ausland einzurichtenden Erfassungsstellen für biometrische Daten sowie von dem in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem EDA noch zu definierenden neuen Ausstellungsverfahren sowie dessen Finanzierung ab. Auch die Kosten für die baulichen Massnahmen in den Schweizerischen Auslandvertretungen sind abhängig von der noch zu bestimmenden Anzahl der Erfassungsstellen im Ausland. Es sind keine Bundesmittel für den Aufbau der Infrastruktur in den Kantonen vorgesehen. Die notwendigen Investitionen sind von den Kantonen zu übernehmen, zur Deckung der Investitionskosten steht den Kantonen jedoch ein Teil der Ausweisgebühr zu (vgl. Ziffer 4.1.2). Die genannten Beträge können, je nach gewählter Lösung, bedeutend tiefer oder höher sein (vgl. hierzu auch Ziffer 2.2).

Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil der Investitionen für den Aufbau der Infrastruktur sowohl für den biometrischen Schweizer Pass, als auch für die Reiseausweise für Ausländer genutzt werden kann (insbesondere betreffend PKI und EAC). Weitere Nutzungsmöglichkeiten müssen noch geprüft werden, z. B. für die auf Grund des Schengen-Übereinkommens zukünftig notwendige Ausstellung von biometrischen Visa und biometrischen Ausländerausweisen. Auch werden die Polizeien, insbesondere die Flughafenpolizeien, und das GWK beim Lesen und