Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/51: Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung · 21 Seiten
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4150). Hier aufgenommen werden nur jene Artikel, die durch die beantragte Änderung des Tabaksteuergesetzes überholt sind.
5.1.2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 2, Art. 4 Abs. 3, Art. 5 Bst. c, Art. 6. Bst. a, Art. 9 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2, Art. 13 Abs. 1 Bst. a und b, Abs. 2 sowie Abs. 3 Bst. a, Art. 14 Abs. 1 Bst. a, b und c, Art. 15 Abs. 3, Art. 16 Abs. 4, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 3, Art. 35 Bst. a und b, Art. 37, Art. 39 Abs. 1
Streichung von Ausdrücken infolge Wegfalls der Besteuerung des Zigarettenpapiers.
Art. 2, Art. 21 Abs. 1
Ersatz der Ausdrücke "Warenumsatzsteuer" bzw. "Warenumsatzsteuerpflicht" durch "Mehrwertsteuer" bzw. Mehrwertsteuerpflicht".
Art. 4 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2
Aufgehoben infolge Wegfalls der Besteuerung von Zigarettenpapier.
Art. 6 Bst. b
Geändert infolge Wegfalls der Besteuerung von Zigarettenpapier.
Art. 9 Abs. 1 Bst. b
Geändert infolge Wegfalls der Besteuerung von Zigarettenpapier.
Art. 9 Abs. 1 Bst. c
Für steuerpflichtige Hersteller oder Importeure, die ein zugelassenes Steuerlager unter Steueraussetzung betreiben, entsteht die Steuerschuld erst im Zeitpunkt, in dem die Tabakfabrikate das Lager verlassen oder im Lager verwendet werden.
Art. 10 Abs. 1
Angepasst an die neuen, EG-kompatiblen Steuerstrukturen. Abs. 1 Bst. d aufgehoben infolge Wegfalls der Besteuerung von Zigarettenpapier.
Art. 11 Abs. 1 und 2
Angepasst an die neuen, EG-kompatiblen Steuerstrukturen und ergänzt mit den erforderlichen Steuererhöhungskompetenzen, um die Belastung der einzelnen Produktegruppen den EG-Mindeststeuersätzen annähern bzw. bei Steuererhöhungen auf Zigaretten mit dem Feinschnitttabak Schritt halten zu können.
Art. 15 Abs. 1 erster Satz
Ergänzt mit den „Betreibern von zugelassenen Steuerlagern“.