Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/51: Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung · 21 Seiten

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Die spezifische Steuer

Vorteile Nachteile

Begünstigung der Marktkonkurrenz auf- Wettbewerbsverzerrung, da teure Produkgrund der Qualität und nicht des Preises. te im Verhältnis eine tiefere Steuerinzi-

denz aufweisen als billige.

Förderung der Entwicklung von qualitativ

hochwertigen Produkten. Preiserhöhungen der Industrie bewirken

keine automatischen Steuererhöhungen. Höhere Erhebungswirtschaftlichkeit (ein-

facher und zuverlässiger) und weniger Keine Rücksichtnahme auf sozioökono-Steuerhinterziehungsmöglichkeiten. mische Konsumentenmerkmale.

Genauere Budgetierung der Steuerein-

nahmen.

Die gemischte Steuer

Eine Verschmelzung der Ad-valorem und der spezifischen Steuer beinhaltet zwangsläufig die positiven und negativen Effekte beider Elemente. Beim Mischsystem gilt es also, die Vor- und Nachteile beider Steuerkomponenten so zu optimieren, dass, jeweils den staatlichen sowie wirtschaftlichen Interessen entsprechend, das geeignetste und ausgewogenste Verhältnis entsteht.

3.1.2 Zigarren und Zigarillos

Für Zigarren und Zigarillos schliessen wir eine reine Ad-valorem oder eine rein spezifische Steuer aus folgenden Gründen aus:

• Die reine Ad-valorem Steuer steht zwar für die relative Gleichbehandlung aller

Produkte, ist jedoch ab einem bestimmten Preis unverhältnismässig (vgl. Ziffer 2.2).

• Die rein spezifische Steuer belastet tiefpreisige Produkte (z.B. Stumpen) im

Verhältnis stärker und ist sozioökonomisch nicht vertretbar.

Es gilt daher, eine sinnvolle Abstimmung zwischen Ad-valorem- und spezifischer Steuer zu finden. Die Schwelle der "Oder-Bedingung" (5 Prozent des KHP oder 11 EUR (Fr. 17.05) je ‰ oder je kg liegt bei Fr. 341.-- je ‰. D.h. jede Kombination zwischen Ad-valorem- und spezifischer Steuer ist so zu gestalten, dass sie bei einem KHP von Fr. 341.-- je ‰ einen Mindeststeuerbetrag von Fr. 17.05 je ‰ (= 5 Prozent) ergibt. Auf diese Weise erfüllen alle Produkte mit einem KHP von unter Fr. 341.-- je ‰ die 5 Prozent -Klausel und alle Produkte mit einem KHP von über 341.-

- je ‰ die Mindestbetrags-Klausel.

Innerhalb der spezifischen Steuerkomponente ist zu entscheiden, ob die Steuerberechnung auf der Basis der Stückzahl oder des Gewichts erfolgen soll. Die Stückzahl-Variante ist zu bevorzugen. Zigarren und Zigarillos werden in der Industrie und im Handel nach Stückzahl vertrieben und verkauft. Dadurch kann auf ein unnötig erschwerendes Umrechnen in Gewichtseinheiten verzichtet werden. Der Gefahr der Steuerhinterziehung aufgrund falscher Gewichtsangaben kann vorgebeugt werden. Auch in Bezug auf die Erhebungswirtschaftlichkeit und den Vollzug ist die Stückzahl-Variante vorteilhafter. Ferner bleibt die Produktequalität erhalten, weil eine Rohstoffreduktion oder die Verwendung von leichterem und minderwertigerem homogenisiertem oder expandiertem Tabak keinen steuerlichen Anreiz bietet.