Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/51: Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung · 21 Seiten
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Langfristig lassen sich Konsumverhalten und Einnahmenentwicklung nicht beurteilen, weil beide Elemente von einer Vielzahl heute nicht bestimmbarer Faktoren abhängen (Preiserhöhungen der Industrie, Erhöhungen der MWST, Auswirkungen der Tabakprävention usw.). Auch die Grenz- und Touristenverkäufe und die steuerbefreiten Einfuhren im Reiseverkehr können die Einnahmenentwicklung beeinflussen.
Immerhin lässt sich sagen, dass bei gleichbleibenden Verkäufen trotz Wegfalls der Steuer auf Zigarettenpapier (2005: 9,7 Mio. Franken) anfängliche Mehreinnahmen von 10-20 Mio. Franken (nur Tabaksteuer, ohne MWST) zu erwarten sind.
Ausserdem lassen sich mit dem Wegfall der Besteuerung des Zigarettenpapiers rund eine Viertel Million Franken Gestehungskosten einsparen.
Die verkürzte Zahlungsstundung (vgl. Ziffer 5.1.2, Bemerkungen zu Artikel 19 Absatz 1) bringt dem Bund eine jährliche Einsparung an Zinsen von knapp 3 Mio. Franken.
Aus der Neuerung, dass eingeführte Tabakfabrikate inskünftig von den selben Rückerstattungs- und Erlassbedingungen profitieren wie im Inland hergestellte, resultiert ein Einnahmenausfall von rund ½ Mio. Franken.
6.1.2 Personelle Auswirkungen
Der Vollzug obliegt der Oberzolldirektion und ist mit dem heutigen Personalbestand zu bewältigen.
Zugelassene Steuerlager reduzieren den Verwaltungsaufwand, weil die Tabaksteuer für Exportzigaretten nicht mehr erhoben und später erstattet werden muss.
Andererseits erhöht sich der Verwaltungsaufwand im Bereich „Rückerstattung und Erlass“, weil die Zahl der Rückerstattungsgesuche und der Vernichtungen unter Zollkontrolle steigen wird.
6.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Der Preismechanismus bleibt wirksam. Die Wettbewerbsfreiheit wird nicht eingeschränkt.
Die aktuelle Beschäftigungslage der schweizerischen Brauntabakbranche bleibt beim vorgeschlagenen Ausmass der jetzigen und künftigen Steuererhöhungen erhalten.
Der Wegfall der Besteuerung des Zigarettenpapiers hat zur Folge, dass auf Einkauf, Bewirtschaftung und Anbringen der Steuerzeichen verzichtet werden kann. Die Nachfrage nach Zigarettenpapier wird zumindest in dem Ausmass steigen, als es nicht mehr im Reiseverkehr eingeführt wird. Der aus dem Wegfall der Besteuerung resultierende volkswirtschaftliche Nutzen überwiegt.
Zugelassene Steuerlager schaffen Arbeitsplätze, weil dadurch die Endkommissionierung der Exportzigaretten nicht mehr in ausländischen Freilagern, sondern in der Schweiz erfolgen kann. Ferner erleichtern sie die Einnahmenplanung, weil die Versteuerung der Exportzigaretten entfällt.
Durch die Vereinheitlichung der Bedingungen für im Inland hergestellte und eingeführte Tabakfabrikate profitieren Importeure künftig im selben Ausmass von Rückerstattung und Erlass wie die Hersteller.