Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/51: Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung · 21 Seiten

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1 Aktuelle Situation

1.1 Andere Tabakfabrikate als Zigaretten

Im Zuge der wachsenden Verflechtung der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist auch im Bereich der Tabaksteuer EG-Kompatibilität anzustreben. Die EG hat die Tabaksteuer nicht vollständig harmonisiert, sondern die Steuerstrukturen in Einklang gebracht und Mindestsätze festgelegt. Durch diesen beschränkten Anpassungszwang können die Mitgliedstaaten ihre steuerpolitischen und die damit in Beziehung stehenden fiskal-, wirtschafts- und gesundheitspolitischen Grundsätze weitgehend autonom anwenden.

Die Steuerstruktur für Zigaretten ist seit der Änderung vom 24. März 19951 des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung2 (TStG), in Kraft seit dem 1. März 1996, EG-kompatibel. Nach Art. 10 Abs. 1 Bst. a TStG wird die Steuer für Zigaretten je Stück und in Prozenten vom Kleinhandelspreis berechnet. Die in der EG vorgesehene Mindestbelastung für Zigaretten ist ebenfalls erreicht3, die Mindestinzidenz von 57 Prozent des Kleinhandelspreises noch nicht ganz.

Anders sieht es bei den übrigen Tabakfabrikaten (Stumpen, Zigarillos, Kiel, Kopfzigarren, Toscani, Virginia, Schnitt-, Rollen-, Kau- und Schnupftabak sowie Zigarrenabschnitte) aus. Die Steuerstruktur für diese Produkte ist nicht EG-kompatibel und ihre Belastung von der EG-Mindestbelastung weit entfernt. Die Besteuerung von Zigarettenpapier ist in der EG nicht zwingend.

Obschon die Braunprodukte bezüglich Tabaksteuereinnahmen eine untergeordnete Rolle spielen, kommt ihnen aufgrund der traditionellen Verwurzelung gesamtwirtschaftlich ein nicht zu unterschätzender Stellenwert zu.

Übersicht Tabaksteuereinnahmen 2005

Produkt Einnahmen 2005 In Prozenten

Zigaretten 2'035,123 Mio. 99,217

Stumpen/Zigarillos/Kiel/Kopfzigarren 1,888 Mio. 0,092

Toscani/Virginia 0,090 Mio. 0,005

Schnitttabak 4,331 Mio. 0,211

Rollen-, Kau- und Schnupftabak 0,009 Mio. 0,000

Zigarettenpapier 9,738 Mio. 0,475

Gesamt 2'051,179 Mio. 100,000

1AS 1996 585

2 SR 641.31

3 Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Okt. 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten (ABl L 316 vom 31.10.1992, S. 9, zuletzt geändert durch Richtlinie 2002/10/EG des Rates vom 12. Febr. 2002 zur Änderung der Richtlinie 92/79/EWG, der Richtlinie 92/80/EWG und der Richtlinie 95/59/EG hinsichtlich der Struktur und der Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (ABl L 046 vom 16.2.2002, S. 27).