Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 25 Seiten
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Die Konkretisierung von Artikel 63 Absatz 2 LwG über die Einteilung des Schweizer Weinbaugebiets in drei Regionen wird von der grossen Mehrheit der Kantone und der Landwirtschafts- und Weinbauorganisationen wie vorgeschlagen unterstützt. Einzelne von ihnen erachten allerdings diese Einteilung als überflüssig (SZ, BL) oder nicht nachvollziehbar (DBVW), und die Stellungnahmen aus dem Wallis verlangen, dass ihr Kanton eine vierte Region bildet.
Der Kanton TI und der SWBV erachten die Auflagen betreffend die Ertragsbegrenzung und den natürlichen Zuckergehalt für die italienische Schweiz als zu streng, während sich andere Stellungnehmende höhere Anforderungen für die drei Weinbaugebiete vorstellen könnten.
Die Weinhandelsorganisationen kritisieren, dass die Kantone das Abfüllen der AOC-Weine in Flaschen im entsprechenden geografischen Gebiet (festgelegt für die Herkunft der Trauben) vorschreiben können. Der Kanton VS und die KOLAS schlagen im Speziellen die Ausdehnung des Vermerks AOC auf Trauben und Traubenmoste sowie dessen Verbindung mit einer traditionellen Bezeichnung anstelle eines geografischen Namens vor.
Die angehörten Kreise sind mit der vorgängigen Meldung der Flächen, die zur Produktion von Land- und Tafelwein genutzt werden, grossmehrheitlich zwar einverstanden, schlagen aber eine Verschiebung der Anmeldefrist vor. Dieses Anmeldeverfahren wird indessen von der KOLAS und dem Kanton ZG abgelehnt. AGORA und die Walliser Weinbaukreise kritisieren das Fehlen einer Regelung über die Deklassierung von AOC-Weinen aus wirtschaftlichen Gründen. Sie schlagen vor, dass AOC-Weine nur in Tafelweine freiwillig deklassiert werden dürfen.
Der Kanton VS verlangt die Aufnahme seiner einheimischen Rebsorten in die Liste der traditionellen Bezeichnungen. Andere Kantone wollen Bezeichnungen in diese Liste aufnehmen, die den Anforderungen der Anhörungsvorlage nicht genügen.
Der Kanton VS, die KOLAS und AGRIDEA fordern, dass zu den in der Bundesgesetzgebung vorgesehenen und geregelten Kontrollen zusätzliche Kontrollen möglich sind. Die FRC schlägt eine systematische Weinlesekontrolle vor. Die Kantone und die Weinbauorganisationen wollen grossmehrheitlich die Finanzmittel für die Weinlesekontrolle erhöhen. Einige kantonale Laboratorien sind der Meinung, dass diese Kontrolle in die VPrP (SR 916.020) einzubauen ist. Sie sprechen sich ausserdem für eine Integrierung der Weinhandelskontrolle in die Lebensmittelkontrolle aus. Die OIC will die Auflagen an die Repräsentativität und die Unabhängigkeit, welche die eidgenössische Kontrollstelle zu erfüllen hat, in der Verordnung festschreiben.
Obwohl ein direkter Zusammenhang mit der AP 2011 fehlt, beantragen einige Westschweizer Kantone, der SBV, die Weinbaukreise und COOP eine Ausdehnung der Unterstützung für Rebflächenumstellungen auf andere Rebsorten als Chasselas und Müller-Thurgau, während weitere angehörte Kreise die Einstellung dieser Massnahme empfehlen.
2.2.19 Pflanzenschutzmittelverordnung
Die Stellungnahmen konzentrieren sich auf die Änderungen der Importbestimmungen infolge der Aufnahme von Artikel 27b in das LwG, der den Grundsatz der internationalen Erschöpfung für Produktionsmittel einführt. Mehrere Kantone sowie Migros und Coop begrüssen die Einführung dieses
Grundsatzes. Die landwirtschaftlichen Kreise sind damit einverstanden, dass nur Originalprodukte eingeführt werden können. Sie schlagen allerdings vor, dass die vom BLW erstellte Liste statt der einführbaren die nicht einführbaren Mittel enthält. Die SGCI Chemie Pharma Schweiz verlangt, auf die Änderung von Artikel 32 zu verzichten, solange das Parlament zur Erschöpfungsregelung im Rahmen des Patentgesetzes nicht Stellung genommen hat. Sie regt auch die Erarbeitung zweier Listen an:
Eine für patentgeschützte Pflanzenschutzmittel und eine zweite für Pflanzenschutzmittel ohne Patentschutz. Dabei sollten die Aufnahmekriterien im Falle der ersten Liste strenger sein. Die kantonalen Behörden, die mit der Handelskontrolle beauftragt sind, begrüssen die vorgeschlagenen Begleitmassnahmen zur Einfuhr von Produktionsmitteln und betonen, dass die Einführung der Meldepflicht für importierte Produkte eine Verstärkung der Kontrollen notwendig macht.
14/25 Referenz/Aktenzeichen: 2007-11-12/179 / tha