Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 25 Seiten

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selbstverständlich auch von direkt betroffenen Schweizer Geflügelproduzenten (Geflügelmäster) und den ihnen nahestehenden Organisationen unterstützt. Keine Stellungnahme stellte sich gegen diese Anpassung.

2.2.6 Sömmerungsbeitragsverordnung

In praktisch allen Stellungnahmen wird die Totalrevision der Verordnung und die damit verbundene Beitragserhöhung begrüsst. Allerdings wird bezweifelt, ob mit der vorgesehenen Beitragserhöhung die Bewirtschaftung des Sömmerungsgebietes gesichert werden kann. Bemängelt wird auch das bestehenden Beitragsgefälle zwischen den Heimweiden, die der Landwirtschaftlichen Nutzfläche zugeordnet sind, und den Weiden des Sömmerungsgebietes. Vor diesem Hintergrund, aber auch wegen rückläufiger Bestossungszahlen und der längerfristigen Sicherstellung der Bewirtschaftung wird vielfach eine zum Teil massive Erhöhung der Sömmerungsbeiträge gefordert. Vereinzelt werden höhere Sömmerungsbeiträge bereits für 2008 verlangt. Im Sinne einer höheren Verbindlichkeit und eines einheitlichen Vollzugs wird die Integration der Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben sowie der Kürzungsrichtlinie befürwortet.

Alpwirtschaftliche Organisationen, verschiedene Kantone sowie landwirtschaftliche Organisationen der Bergkantone verlangen eine bessere Abgeltung der Kuhalpen. In diesem Sinne wird für kurze Kuhalpen (56 bis 100 Tage) der gleiche Beitrag gefordert, wie für die anderen RGVE.

Ebenso soll das bisherige Berechnungsmodell weitergeführt werden.

Zusätzliche Auflagen und Beschränken werden, um einen Attraktivitätsverlust der Sömmerung zu vermeiden, grundsätzlich abgelehnt.

Aus den erwähnten Gründen gehen aus mehreren Stellungnahmen Bedenken gegen Beschränkungen bezüglich Dünger- und Futterzufuhr hervor.

Verschiedene Westschweizerkantone und –organisationen verlangen zudem Sömmerungsbeiträge

auch für die Sömmerung im angrenzenden Ausland.

Mehrere Kantone und insbesondere die Kontrollorganisationen fordern bei der Kürzungsrichtlinie einen Toleranzbereich nach bisherigem Modus.

Einige Kantone verlangen, dass zur administrativen Vereinfachung der Kontrollen die TVD-Daten als Grundlage für die Berechnung des Normalbesatzes und der Beiträge beigezogen werden können.

Obwohl die Sömmerungsbeitragsverordnung aus ökologischer Sicht als gute Verordnung beurteilt wird, fordern verschiedene Natur- und Umweltorganisationen eine vermehrte Ausrichtung der Sömmerungsbeiträge nach ökologischen Kriterien. Verlangt wird ein Anreizsystem, dies insbesondere zur verstärkten Förderung von Gebieten mit hohen Naturwerten. Beantragt wird auch die Streichung der Beiträge für übrige Schafweiden zu Gunsten des Herdenschutzes. Ausserdem sollten Kunststoffweidenetze nur für die Einzäunung der Übernachtungsplätze eingesetzt und Stacheldrahtzäune verboten werden.

2.2.7 Öko-Qualitätsverordnung

Die vorgeschlagenen Änderungen werden sowohl von den Kantonen, den bäuerlichen Organisationen als auch von den Naturschutzorganisationen begrüsst.

10 Kantone beantragen, dass der Bund sämtliche Kosten der ÖQV übernimmt. Die restlichen Kantone sprechen sich nicht gegen die Restfinanzierung aus. Es wird jedoch auf die steigende finanzielle Belastung der Kantone durch die Erhöhung der Beiträge aufmerksam gemacht.

Eine weitere Erhöhung der Beiträge für Hecken auf 3'000 bis 4'000 Franken wird von einigen Kantonen gefordert, aber auch die Einführung von Qualitätskriterien für ein neues Element Uferbereich.

Sowohl von den Bergkantonen als auch von Naturschutzorganisationen wird auf ein Missverhältnis

bei der Beitragsabstufung zwischen der Bergzone II und den Bergzonen III und IV, als auch der

Differenz der Beitragsansätze zwischen den Weiden und den Wiesen hingewiesen. Es wird gefordert, die Beitragsansätze für Wiesen in den Bergzonen III und IV auf 700 Franken zu erhöhen.

8/25 Referenz/Aktenzeichen: 2007-11-12/179 / tha