Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 25 Seiten

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2.2.4 Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben

Grundsätzlich werden die vorgeschlagenen Änderungen unterstützt. Verschieden Stellen verlangen, dass das Wort „Kontrolle“ im Sinne der EU-Terminologie im Lebensmittelrecht durch „Inspektion“

ersetzt wird. Zudem wird von Organisationen und Verbänden verlangt, dass der Artikel 32 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes vom 16. Dezember 2005 im Ingress aufgeführt wird.

Verschiedene Kantone, Verbände und Organisationen fordern die Aufnahme der GUB/GGA-

Verordnung, der ÖQV, Pflanzenschutzmitteverordnung und weiterer Schutzgesetzgebungen in die Verordnung. Andere verlangen die Streichung der Bio-Verordnung aus den zu koordinierenden Verordnungen.

Bezüglich Inspektionsfrequenz gehen die Anträge stark auseinander. Die einen möchten kürzere die anderen längere Inspektionsintervalle. Einerseits werden mehr risikobasierte Inspektionen gewünscht, andererseits wird gefordert darauf zu verzichten oder nur Stichprobeninspektionen durchzuführen. Im Falle von risikobasierten Inspektionen wurden mehrfach präzise vom Bund vorgegebene Risikokriterien verlangt. Zahlreiche Kantone fordern, die Überprüfung von Grunddaten durch Kantone und Gemeinden und Feststellungen von rechtswidrigem Verhalten nicht als Inspektion zu definieren. Sie verlangen zudem, dass bei Mängeln, die unabhängig von den Inspektionen festgestellt werden, die Vollzugsorgane und andere Stellen Konsequenzen ziehen können.

Kantonale Stellen lehnen die Akkreditierung von staatlichen Inspektionsorganen mehrheitlich ab.

Einzelne Organisationen wollen nur die Resultate von akkreditierten Stellen gegenseitig anerkennen. Mehrere Kantone verlangen für die zuständigen Vollzugsbehörden die Kompetenz, die Inspektionsresultate von privaten Inspektionsstellen zu überprüfen.

Die Kantone lehnen die im Kommentar zur Verordnung erwähnte zukünftige Inspektionskoordination durch den Bund mehrheitlich ab. Mehrere Kantone möchten die Liste der für den Vollzug der Inspektionen verantwortlichen Personen keinem Bundesamt übermitteln. Andere schlagen vor, die Liste allen von der Koordination betroffenen Bundesämtern zuzustellen.

Mehrere Organisationen und Verbände empfehlen, den kantonalen Koordinationsstellen eine Weisungsbefugnis gegenüber den Inspektionsstellen einzuräumen. Verschiedene Stellungsnehmer verlangen, dass der Bund die Anforderungen an Inhalt, Betrieb und Qualität des Informationssystems, sowie den Zugang und die Verwendung regelt.

2.2.5 Direktzahlungsverordnung

Grundsätzlich werden die vorgeschlagenen Änderungen unterstützt, obwohl der Detaillierungsgrad und der Aufwand im Vollzug steigen und die vorgeschlagenen Massnahmen oft nur schwer kontrollierbar sind. Von bäuerlichen Kreisen wird festgehalten, dass einerseits die Dichte der Anforderungen und andererseits die Möglichkeiten, welche die Betriebe besonders in Bezug auf die Ökologie erfüllen müssen oder können laufend zunehmen. Von den Umweltkreisen werden die vorgeschlagenen Anpassungen beim ÖLN und bei den Ökobeiträgen, die zu einem höheren Zielerreichungsgrad bei der Ökozielsetzung führen im Allgemeinen begrüsst.

Abstufung der Beiträge nach Fläche oder Tierzahl (Art. 20): Von bäuerlichen Organisationen und Kantonen werden Abstufungen als hinderlich für den Strukturwandel erachtet. Es soll geprüft werden, ob eine Anpassung der Limiten nach oben möglich wäre. Zahlreiche Stellungsnehmer würden eine generelle Aufhebung der Abstufungen begrüssen.

Flächenbeitrag (Art. 27): Die Senkung des allgemeinen Flächenbeitrags findet bei den bäuerlichen Organisationen und den Kantonen wenig Anklang. Sie verlangen per 2008 den Beitrag auf Fr. 1'100.- /ha festzulegen. Eine Minderheit beantragt einen Flächenbeitrag von Fr. 1'150.-/ha.

5/25 Referenz/Aktenzeichen: 2007-11-12/179 / tha