Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 25 Seiten
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Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
• Die Verdopplung der Grünstreifen von 3 auf 6 Meter Breite entlang von Oberflächengewässern
betrifft die Regionen mit Ackerbau und Spezialkulturen am stärksten. Zirka die Hälfte der Kantone, die Ackerbau betreiben, haben sich gegen diese Massnahme ausgesprochen. Die andere Hälfte ist damit einverstanden. Die Grünlandkantone beantragen, dass die Düngung ab dem 3. Meter nicht verboten wird. Die Natur- und Umweltschutzkreise unterstützen die Ausdehnung dieser Pufferstreifen voll, die bäuerlichen Organisationen haben sich klar dagegen geäussert.
• Zu Art. 10 DZV wurden sehr wenige Stellungnahmen eingereicht. Grundsätzlich werden die bean-
tragten Präzisierungen sowie der Link mit der Pflanzenschutzmittelverordnung akzeptiert.
• Das Obligatorium für Spülwassertanks auf Spritzgeräten wird mehrheitlich gutgeheissen. Über das
Inkrafttreten dieser Massnahme gehen die Meinungen auseinander. Eine Mehrheit ist jedoch für eine schnellere Inkraftsetzung. Zu den übrigen ÖLN-Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz gibt es zahlreiche Detailanträge. Insbesondere die landwirtschaftlichen Kreise verlangen zusätzliche Erleichterungen.
Vollzug und Kürzungen
• Zahlreiche Kantone, Kontrollorganisationen und Verbände fordern die Beibehaltung der Möglich-
keit, dass das BLW ÖLN-Regeln anerkennen kann, welche mindestens gleichwertig zu jenen der Direktzahlungsverordnung sind. Im Rahmen der Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren ("Vereinfachung des unternehmerischen Alltags") wurde die Aufhebung jedoch bereits beschlossen.
• Die Harmonisierung der Kontrollperiode wird im Grundsatz nicht bestritten. Einzelne Kantone for-
dern, dass sie dem Kalenderjahr entsprechen müsse. Mehrere Kantone und Verbände weisen darauf hin, dass das Kontrolljahr auch die im September stattfindenden Weinbaukontrollen noch erfassen müsse. Sie schlagen die Periode vom 1. Oktober des Vorjahres bis am 30. September des Beitragsjahres vor.
• Mit dem Inkrafttreten der Verordnungsänderung am 1. Januar 2008 können die Anpassungen
beim Ökologischen Leistungsnachweis für das Anbaujahr 2007-2008 nicht mehr vollzogen werden. Deshalb fordern zahlreiche Kantone für das Anbaujahr 2007-2008 die Beibehaltung der aktuell geltenden Bestimmungen.
• Einige Kantone und Kontrollstellen weisen darauf hin, dass für die Überprüfung von Fruchtfolge-
vorgaben und der Bewirtschaftungsauflagen bei ökologischen Ausgleichsflächen die Kontrollunterlagen auf den Betrieben während 5-6 Jahren aufbewahrt werden müssen.
• Die Verbindlicherklärung der Direktzahlungskürzungsrichtlinie der Landwirtschaftsdirektorenkonfe-
renz wird mehrheitlich unterstützt. Mehrfach wird eine Überarbeitung der Richtlinie und die Aufhebung des Verweises auf die Version vom 27. Januar 2005 verlangt.
Ethobeiträge:
• Begrüsst wird die Einführung eines Laufhof-Programms für Rindvieh von einigen Kantonen
(hauptsächlich aus der Deutschschweiz) und Organisationen, die den Milchproduzenten nahe stehen. Einige Stellungnahmen aus der Westschweiz (Kantone und Organisationen) wollen das Laufhof-Programm nicht beim RAUS-, sondern beim BTS-Programm ansiedeln. Abgelehnt wird ein Laufhof-Programm von einigen Kantonen (grösstenteils aus der Deutschschweiz), den Tierschutzorganisationen, den Konsumentenorganisationen, dem Eidg. Büro für Konsumentenfragen (Bundesstelle), der Koordinationsstelle Agrarallianz (15 grosse Organisationen), der Vereinigung der kleinen und mittleren Bauern, Organisationen im Bereich biologische Landwirtschaft und der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz.
Die meisten Stellungnahmen betreffend die Beiträge für RAUS-Weide (Rindvieh und weitere Raufutterverzehrer) sind gegen die vorgeschlagene Kürzung. Die Tierschutzorganisationen fordern eine Vereinheitlichung und Erhöhung der Ethobeiträge auf 350 Franken je Grossvieheinheit.
• Verschiedene, den Schweineproduzenten nahestehende Organisationen fordern, dass der zu
erwartende Verlust bei den RAUS-Beiträgen für säugende Zuchtsauen (in Folge der Aufteilung der Kategorie "Zuchtschweine") durch eine Erhöhung der RAUS-Beiträge für nicht säugende
Zuchtsauen kompensiert wird.
• GalloSuisse (Eierproduktion) "stellt mit Freude fest, dass der BTS-Beitrag endlich auch für
Mastpoulets und Truten auf das Niveau des übrigen Geflügels angehoben werden kann." Dies wird
7/25 Referenz/Aktenzeichen: 2007-11-12/179 / tha