Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 25 Seiten

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Von mehreren Kantonen wird gefordert, dass Flächen, die sich in nationalen, kantonalen und teilweise regionalen Inventaren befinden automatisch über die ÖQV abgegolten werden können, zwecks admi-

nistrativer Erleichterungen.

Zum Anhang 1 wurde von den Kantonen und bäuerlichen Organisationen gefordert den vorgegebenen Planmassstab zu streichen. Zudem wurde sowohl von den Kantonen als auch von bäuerlichen Organisationen gefordert, dass die Weisungen (Qualitätsbeurteilung von extensiv genutzten Weiden, Waldweiden und Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt) den Betroffenen zur Stellungnahme zugestellt werden und noch vereinfacht werden müssen. Aus dem Jurabogen wurde die Meinung geäussert, dass die Qualitätskriterien für Waldweiden den Vorgaben, die im Interreg-Projekt erarbeitet wurden, entsprechen sollen.

Verschiedene bäuerliche Organisationen und einige Kantone verlangen den Status quo bei den Hochstammobstbäumen mit Qualität und lehnen vor allem die Erhöhung der nötigen Baumzahl,

sowie die Festlegung der Distanz zur Zurechnungsfläche auf 50 m ab. Von den Kantonen, mit welchen die neuen Kriterien zu den Hochstammobstbäumen mit Qualität getestet wurden, spricht sich nur der Kanton Waadt gegen die neuen Regelungen aus. Der Kanton Bern und einige Kontrollorganisationen fordern, dass die Nachmeldung zusätzlicher Bäume möglich sein muss. Umweltschutzkreise befürworten die vorgeschlagenen Änderungen.

Die Präzisierungen im Anhang 2 wurden mehrheitlich begrüsst. Es wurde von verschiedenen Seiten auf zu ungenaue Formulierungen aufmerksam gemacht, die zu präzisieren sind.

2.2.8 Ackerbaubeitragsverordnung

Beitragsberechtigung: Die generelle Streichung des Anbaubeitrags für Hanf (Art. 1, Abs. 1) wird von einer grossen Mehrheit der bäuerlichen Organisationen und Kantonen begrüsst. Eine Minderheit äussert sich für die Beibehaltung der Massnahme. Der Anbaubeitrag von Fr. 850.- pro Hektare Zuckerrüben zur Zuckerherstellung wird ebenfalls mehrheitlich begrüsst. Die Kantone Wallis und Graubünden wünschen die Einführung eines Ackerbaubeitrags (ohne Mais) von Fr. 2000.- /ha für die Bergzonen I bis IV.

Einige kantonale Stellen fordern eine Vorschrift, welche die Zuckerfabriken verpflichtet, Informationen über die Vertragsmengen zu liefern. Mehrere bäuerliche Organisationen und Kantone waren der Auffassung, dass Abs. 2 (Voraussetzung für die Gewährung des Beitrages für Zuckerrüben) zu streichen sei.

Die Begrenzung der Anerkennungsdauer von Pilot- und Demonstrationsanlagen wird mehrheitlich begrüsst. Allerdings wird in vielen Stellungnahmen eine Anerkennungsdauer von 6 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit um 3 Jahre gefordert.

2.2.9 Bio-Verordnung

Die vorgeschlagenen Änderungen finden grundsätzlich Unterstützung. Einige der Vorschläge werden, vor allem von den Lebensmittelkontrollbehörden und den Deutschschweizer Kantonen, als Verwässerung des Begriffs „Bio“ und damit als Schwächung des Täuschungsschutzes betrachtet.

Sehr umstritten sind die Vorschläge zur Umsetzung des Parlamentsentscheides zur Gesamtbetrieblichkeit (Art. 7). Unterstützt wird der Vorschlag von den Kantonen GE und FR, der Vereinigung der kleinen und mittleren Bauern, der Stiftung für Konsumentenschutz, der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz, der Koordinationsstelle Agrarallianz und dem Centre Patronal. Den einen Opponenten sind die Vorschläge zu wenig restriktiv (Kantonschemiker, Kantone BE, UR, ZG, GR, SH, OW und AG, Grossverteiler, Naturschutzorganisationen, Bio-Organisationen, Konsumentenorganisationen, Landjugendvereinigung und laiteries réunies), auch wenn einige von ihnen zugestehen, dass die Vorschläge den Willen des Parlamentes widerspiegeln. Den anderen Opponenten (Kantone VD, VS, JU, NE, VS, Wettbewerbskommission, Bauernverbände, Getreidesammelstellen und Treuhänder) sind die Vorschläge zu restriktiv. Diese sind der Meinung, dass das Parlament bei seinem Beschluss eine weitergehende Lockerung beabsichtigte.

9/25 Referenz/Aktenzeichen: 2007-11-12/179 / tha