Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 25 Seiten

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1 Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfs

Am 5. Oktober 2007 hat das Parlament die Beratungen zur Agrarpolitik 2011 abgeschlossen. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen erfolgt schwergewichtig in zwei Verordnungspaketen. Das erste Verordnungspaket 2011 enthält neben den Ausführungsbestimmungen zu den Gesetzesänderungen der Agrarpolitik 2011 auch Vorschläge, die wie folgt begründet werden können:

• Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA);

• Anpassung von Beitragsansätzen zur Einhaltung der bewilligten Kredite;

• Harmonisierung mit dem EU-Recht;

• Anpassungen auf Grund der Erfahrungen im Vollzug;

• Formelle Korrekturen an den Verordnungstexten (z.B. Aktualisierung von Verweisen).

Kernelemente der Agrarpolitik 2011 werden im zweiten Verordnungspaket 2011 enthalten sein. Dazu soll Anfangs 2008 eine Anhörung durchgeführt werden. Dem Bundesrat wird dieses Paket voraussichtlich Mitte 2008 vorgelegt. Es soll dann 2009 in Kraft treten.

2 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Die Anhörung bei den Kantonen und interessierten Organisationen dauerte vom 29. Juni bis zum 5. September 2007. Insgesamt sind 245 Stellungnahmen beim BLW eingetroffen.

2.1 Zusammenfassung der hauptsächlichen Kritikpunkte

Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen stimmt den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen grundsätzlich zu. Einige Kantone sind der Meinung, dass die gewährte Anhörungsfrist über die Sommerpause nicht ausreichte, um zu den Vorschlägen umfassend Stellung zu nehmen.

Einige Kantone und die bäuerlichen Organisationen fordern, dass die Beschlüsse und Absichten des Parlaments besser berücksichtigt werden müssen. Sie weisen darauf hin, dass die Umsetzung der Agrarpolitik 2011 trotz den Nachbesserungen des Parlaments von der Landwirtschaft grosse Anstrengungen erfordert. Von bäuerlicher Seite wurde die Berücksichtigung der drei folgenden Grundsätze verlangt:

• Die Produktion von Nahrungsmitteln darf in der Schweiz nicht weiter an Bedeutung verlieren. Die Rahmenbedingungen sind so zu setzen, dass die Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen wirtschaftlich attraktiv bleibt.

• Die Problematik der hohen Produktionskosten bedarf höchster Aufmerksamkeit. Einerseits sind neue Vorgaben mit kostentreibender Wirkung zu verhindern, andererseits bedarf es mutiger Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten.

• Auf eine flächendeckende Verschärfung der ökologischen Auflagen ist zu verzichten. Generell sind keine neuen ökologischen Vorschriften aufzunehmen, die zu höheren Kosten und damit zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft führen. Im Bereich der Ökologie soll der Fokus darauf gelegt werden, heute noch bestehende Defizite sehr gezielt und wo möglich über Anreizprogramme anzugehen.

Eine Mehrheit der Kantone hinterfragt die Reduktion des Allgemeinen Flächenbeitrags. Inder Botschaft sei eine geringere Senkung in Aussicht gestellt worden. Ebenfalls kritisiert werden die zunehmende bzw. nicht reduzierte Regulierungsdichte und der Detaillierungsgrad der vorgeschlagenen Neuerungen. Insbesondere der administrative Aufwand für die Kantone würde weiter ansteigen. Die Kantone VD und Tl fordern eine Berechnung der direkten und indirekten Kosten, die den Kantonen auf Grund der neuen Regelungen erwachsen. Mehrkosten der Kantone müssten vom Bund abgegolten werden.

2/25 Referenz/Aktenzeichen: 2007-11-12/179 / tha