Vorlage

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 16 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 15Fedlex · Vorlage

Postgesetz

4. Bundesgesetz vom 15. Juni 19349 über die Bundesstrafrechtspflege

Art. 31 Abs. 1

1 Die Vorladungen werden in der Regel durch die Grundversorgungskonzessionärin gemäss Postgesetzgebung in der für die Zustellung gerichtlicher Akten vorgeschriebenen Weise zugestellt. Sie können auch durch einen Weibel oder durch die Polizei zugestellt werden, insbesondere wenn der Vorgeladene durch die Grundversorgungskonzessionärin nicht erreichbar ist.

5. Militärstrafgesetz vom 13. Juni 192710

Art. 211 Abs. 4

4 Die Frist gilt nur dann als eingehalten, wenn die Beschwerdeschrift spätestens am letzten Tag beim unmittelbar vorgesetzten Kommandanten des Bestraften eingereicht oder zu dessen Handen einer Anbieterin von Postdiensten nach Postgesetzgebung übergeben worden ist.

6. Militärstrafprozess vom 23. März 197911

Art. 46 Abs. 2 erster Satz

2 Schriftliche Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist an die zuständige Stelle gelangt oder einer Anbieterin von Postdiensten nach Postgesetzgebung übergeben worden sein. ...

Art. 51 Abs. 2

2 Die Vorladung wird durch eine Anbieterin von Postdiensten nach Postgesetzgebung, durch einen Angehörigen der Armee oder nötigenfalls durch Vermittlung einer zivilen Behörde zugestellt.

Art. 78 zweiter Satz

... Die Vorladung wird durch eine Anbieterin von Postdiensten nach Postgesetzgebung, durch einen Angehörigen der Armee oder durch die Vermittlung ziviler Behörden zugestellt. ...

7. Luftfahrtsgesetz vom 21. Dezember 194812

9 SR 312.0

10 SR 321.0

11 SR 322.1

12 SR 748.0